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49,26222/12/2020

Bekommt derjenige, der sich die Sura Al-Mulk vor dem Schlafengehen anhört, den gleichen Lohn wie jemand, der die Sura gelesen/rezitiert hat?

Question: 228366

Was ist das Urteil über das Anhören von Sura Al-Mulk vor dem Einschlafen, die einen vor der Peinigung im Grab beschützt, bevor man einschläft, für jemanden, der sie nicht lesen kann? Bekommt er die gleiche Belohnung wie jemand, der sie gelesen hat?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Bezüglich des Vorzugs von Sura Al-Mulk wurde ein Hadith überliefert, den At-Tirmidhi (2891) verzeichnet hat, in dem der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Eine Sura vom Koran, die aus dreißig Versen besteht, wird für einen Fürsprache einlegen, bis einem vergeben wird. Es ist die Sura „Tabaraka-lladhie bi-yadihi-l-Mulk“ (Al-Mulk).

Schaikh Al-Albani -möge Allah ihm barmherzig sein- hat ihn in „Sahih Sunan A-Tirmidhi“ als authentisch (Hasan) klassifiziert.

At-Tirmidhi (2892) überliefert auch über Jabir -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- es pflegte nicht zu schlafen, bis er „Alif Lam Mim, Tanzil…“ (As-Sajdah) und „Tabaraka-lladhie bi-yadihi-l-Mulk“ (Al-Mulk) rezitiert hat.“

Schaikh Al-Albani -möge Allah ihm barmherzig sein- hat ihn als authentisch (Sahih) klassifiziert.

An-Nasai (10479) überlieferte über Ibn Masˈud -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass er sagte: „Wer „Tabaraka-lladhie bi-yadihi-l-Mulk“ (Al-Mulk) jede Nacht rezitiert, wird Allah ihn mit ihr (der Sura) vor der Peinigung im Grab schützen. Zur Lebzeiten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegten wir sie „die Schützende“ zu nennen, und gewiß ist sie eine Sura des Korans, die, wenn jemand sie jede Nacht liest, er viel Gutes getan hat.“

Schaikh Al-Albani -möge Allah ihm barmherzig sein- hat ihn in „Sahih At-Targhib wa At-Tarhib“ als authentisch (Hasan) klassifiziert.

Das bedeutet -wie es aus dem Wortlaut des Hadith ersichtlich ist-, dass der erwähnte Vorzug ein Anrecht desjenigen ist, der jene Sura rezitiert (liest).

Was das alleinige Anhören angeht, ohne die Sura zu lesen, so wird der Zuhörer nicht als Leser erachtet, wenngleich dies auch eine legitime, erwünschte gottesdienliche Handlung (ˈIbadah) darstellt. Es bedeutet jedoch nicht, dass dem Zuhörer der gleiche Lohn und Vorzüge zu Teil werden, wie dem Leser/Rezitator. Wir kennen keinen Beweis dafür, dass beide gelichgestellt sind.

Daher sagen wir:

Wer den im Hadith erwähnten Vorzug/Nutzen erlangen möchte, so muss er die Sura lesen/rezitieren und darf sich nicht mit dem bloßen Zuhören begnügen. Falls er zum Lesen nicht in der Lage ist, er aber einem Koranrezitator nachsprechen kann, besonders da es leicht geworden ist, sich eine aufgezeichnete Rezitation anzuhören, so ist es ihm gestattet das nachzusprechen, was er sich anhört. Wenn er das nun tun kann, so ist es besser -so Allah will-, und er erfüllt damit die Bedingung, dass man lesen soll. Zu hoffen ist, dass er einen gewaltigen Lohn für seine Geduld und Standhaftigkeit bei dieser Erschwernis belohnt wird.

Und wem nichts davon möglich ist oder es ihm schwer fällt, so soll er sich damit begnügen, was er sich anzuhört. Wir hoffen dabei, dass ihm der Lohn des Rezitators und die erwähnten Vorzüge/Nutzen für das Lesen nicht verwehrt bleiben, wenn er eben das tut, was im Rahmen seiner Möglichkeiten ist.

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

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