Wie soll man die Absicht zum Fasten des Monats Ramadan fassen? Und bis wann muss man die Absicht für das Fasten gefasst haben?
Wie fasst der Muslim die Absicht zum Fasten?
Question: 22909
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
„Die Absicht geht mit der Entschlossenheit zum Fasten einher, und daher muss die Absicht zum Fasten des Monats Ramadan nachts, und zwar jede Nacht, gefasst werden.“
[Aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Daˈima (Band 10, S. 246)]
„Einige Gelehrten vertreten die Ansicht, dass bei dem, wofür die Aufeinanderfolge vorausgesetzt ist, die (Fassung der) Absicht an seinem Beginn genügend ist, solange es nicht aufgrund eines Entschuldigungsgrundes unterbrochen wurde, und die Absicht erneut gefasst werden muss. Daher, wenn die Person am ersten Tag des Monats Ramadan die Absicht fasst, dass er diesen ganzen Monat fastet, so genügt es ihm für den ganzen Monat, solange sich nicht ein Entschuldigungsgrund ereignet, wegen dem er die Aufeinanderfolge unterbrechen muss, wie wenn er beispielsweise während des Ramadan verreist, so muss er nach seiner Rückkehr die Absicht für das Fasten erneut fassen.
Und dieses ist die richtigere (Ansicht), da wenn du die Muslime allesamt fragen würdest, so würde jeder einzelne von ihnen antworten, dass er das Fasten vom Monatsbeginn bis zu seinem Ende beabsichtigt hat. (Auch) wenn die Absicht in Wirklichkeit nicht überprüft wurde, so ist sie urteilsmäßig verifiziert, da die Grundlage die Nichtunterbrechung ist. Aus diesem Grund sagten wir, dass wenn die Aufeinanderfolge durch einen erlaubten Grund unterbrochen wurde, und man danach das Fasten fortsetzt, so muss die Absicht erneuert werden. Und diese Aussage ist jene, bei der die Seele Ruhe findet.“
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A