Ist es der Frau, die sich in der Wartefrist befindet, erlaubt die weißen Haare zu färben?
Ist es der Frau, die sich in der Wartefrist befindet, erlaubt die weißen Haare zu färben?
Question: 243116
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Es ist der Frau, die sich aufgrund des Todes ihres Ehemannes in der Wartefrist befindet, nicht erlaubt ihre weißen Haare zu färben, da dies zu Verschönerung gehört, was ihr in der Trauerphase verboten wird.
Dies steht in der Sunnah und darüber sind sich die Gelehrten einig.
Abu Dawud (3204) und An-Nasai (3535) überlieferten, über Umm Salamah, der Ehefrau des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Frau, dessen Ehemann verstorben ist, soll weder Kleidung tragen, die mit Färbedistel oder Ocker gefärbt wurden, noch Schmuck, noch sich mit Henna färben oder Kuhl auftragen.“ Al-Albani stufte dies in „Irwa Al-Ghalil“ (2129) als authentisch ein.
Ibn Al-Mundhir sagte in „Al-Ausat“ (9/571): „Und was jeder Gelehrter, von dem wir wissen, gehasst hat, so ist das das Färben mit Henna. Von folgenden haben wir überliefert, dass es der Frau, die sich in der Trauerphase befindet, verboten ist mit Henna zu färben: Ibn 'Umar, Umm Salamah, Sa'id Ibn Al-Musayyab und 'Urwah Ibn Az-Zubair. Von allen anderen Gelehrten haben wir diesbezüglich keine Meinungsverschiedenheit verzeichnet. Das Färben mit Henna gehört zur Verschönerung, was ihr bei uns verboten wird. Und Allah weiß es am besten.“
In „Scharh Mukhtasar Khalil Lil Kharashi Al-Maliki“ (4/148) steht unter anderem über die Regeln der Trauerphase der Frau, dass sie sich die Haare nicht mit Henna färben dürfe.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Was die Dinge betrifft, von denen sich die Frau, die sich in der Trauerphase befindet, fernhalten soll, so sind es folgende:
1. Sie darf weder ihren Körper noch ihre Kleidung parfümieren.
2. Sie darf keine schönen Kleider tragen. Vielmehr soll sie schwarz, grün oder blau, oder andere Farben tragen, die nicht schön sind.
3. Gold-, Silber- und Schmuck aus anderen wertvollen Materialien, wie Diamanten, Perlen etc.
4. Sie darf sich nicht mit Henna färben.
5. Sie darf keinen Kuhl auftragen.
Denn der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- der Frau, die sich in der Trauerphase befindet, all diese Dinge verboten.“
Aus „Majmu' Fatawa Ibn Baz“ (22/193).
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A