Ich will die Moschee des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- in Medina besuchen, wie soll ich dann den Friedensgruß (Salam) auf den Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- durchführen? Und ist der Besuch der Moschee verpflichtend?
Wie spreche ich den Friedensgruß auf den Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- beim Besuch seines Grabes?
Question: 26286
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. So dann:
Der Besuch der Moschee des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ist nicht verpflichtend. Wenn du aber nach Medina reisen willst, um in seiner -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Moschee zu beten, dann ist dies eine Sunnah. Und wenn du seine Moschee betrittst, dann beginne mit dem Gebet, hierauf gehe zum Grab des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sag: „As-Salamu 'alaika ayyuhan Nabiyu wa Rahmatullahi wa Barakatuh, wa salla Allahu 'alaika wa 'ala Aalika wa Ashaabika (Der Frieden sei auf dir, o Prophet, und Allahs Barmherzigkeit und Sein Segen. Allahs Segen und Frieden seien auf dir, deiner Familie und deinen Gefährten).“ Und spreche oft Segenswünsche für ihn aus, denn es wurde authentisch überliefert, dass er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Sprecht für mich Segenswünsche, denn eure Segenswünsche werden mich erreichen, wo auch immer ihr seid.“ Überliefert von Abu Dawud (2042). Danach sollst du den Friedensgruß auf Abu Bakr und 'Umar sprechen und für sie um Allahs Zufriedenheit bitten. Schmiege dich selbst nicht am Grab und spreche bei ihm keine Bittgebete, vielmehr sollst du weggehen und Bittgebete zu Allah sprechen, wo auch immer du dich in der Moschee oder außerhalb dessen befindest. Es wurde authentisch vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert, dass er sagte: „Keine Reise soll angetreten werden, außer zu drei Moscheen: Die Haram-Moschee (in Mekka), die Moschee des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und die Al-Aqsa-Moschee.“ Überliefert von Imam Ahmad (1751), Al-Bukhary (1189) und Muslim (1397).
Source:
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile (9/117).