Ist es einem Mann erlaubt, wenn er in den Weihezustand (Ihram) am Miqat (Ausgangspunkt für den Weihezustand) eingetreten hat, sich hinzusetzen und seine Fingernägel zu schneiden, oder ist ihm das erst nach der Schächtung des Schlachtopfers gestattet?
Das Schneiden der Fingernägel seitens des Pilgers
Question: 26715
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Wenn er das vor der Annahme des Weihezustands macht, so ist nichts dagegen einzuwenden. Wenn er aber beabsichtigt ein Opfertier zu schächten, wobei der Monat Dhul-Hijjah bereits begonnen hat, so ist es ihm nicht erlaubt (seine Fingernägel zu kürzen), weil der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf- ihm dies verboten hat. Was diese Sache (das Kürzen der Fingernägel) nach der Annahme des Weihezustands (Ihram) bzw. nach der Fassung der Absicht im Weihezustand anbelangt, so ist es absolut nicht erlaubt, weil der Pilger im Weihezustand weder seine Fingernägel kürzen, noch etwas von seinen Haaren entfernen darf, außer dass er seinen Tawaf (Umlauf der Kaˈba) und Saˈy (Lauf zwischen Safa und Marwa) beendet hat. Da wird er ja dann auch aus seinem Weihezustand austreten, durch das Rasieren oder das Kürzen des Kopfhaars, genauso wie es ihm während der Hajj, nachdem er Jamrah Al-ˈAqabah beworfen hat, vorgeschrieben ist das Kopfhaar abzurasieren oder zu kürzen, wobei das Abrasieren besser ist. Danach tritt er aus dem Weihezustand aus, ungeachtet dessen, ob dies vor oder nach der Schächtung geschieht, wobei es wiederum besser ist, dass es nach der Schächtung geschieht, falls es ihm nicht schwer fällt.
Und bei Allah ist die Gewährung des Erfolgs. Frieden und Segen seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.
Und Allah weiß es am besten.ش
Source:
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Abhandlungen und Rechtsurteile (11/178)