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Er schmeckte das Essen ab, weil es notwendig war, und hat es aus Vergesslichkeit geschluckt

Question: 26837

Meine Frau bat mich darum ihr bei dem Vorbereiten des Fastenbrechens zu helfen. Während ich ihr half, habe ich aus Versehen das Salz im Essen abgeschmeckt. Habe ich dadurch mein Fasten gebrochen, da ich etwas getan habe, das weder in der islamischen Gesetzgebung noch in der Tradition verpflichtend war? Möge Allah euch beschützen!

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Es ist kein Problem, wenn der Fastende das Essen abschmeckt, wenn dies notwendig ist, indem er es auf seine Zungenspitze legt, dann ausspuckt, ohne etwas davon zu schlucken, unabhängig davon, ob der Fastende ein Mann oder eine Frau ist.

Wenn der Fastende aus Versehen etwas davon schluckt, lastet nichts auf ihn, und er muss sein Fasten fortsetzen. Dies, aufgrund der allgemeinen Beweise, die auf die Entschuldigung des Vergesslichen in der islamischen Gesetzgebung hinweisen, und aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Wer vergiss, während er fastet, und isst und trinkt, der soll sein Fasten fortsetzen, denn es war Allah, der ihn ernährt und tränkt.“ Überliefert von Al-Bukhary (1399) und Muslim (1155).

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

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