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311008/05/2017

Das Urteil darüber in einer Wohnung zu leben, die über einer Kirche ist.

Frage: 269272

Ich und meine Frau sind aus Syrien und leben in Schweden, wo es jedoch große Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche gibt.
Wir leben nach dem Islam und versuchen die Leute zum Islam einzuladen. Wir haben eine gute Beziehung zur Kirche und ihren Besuchern. Unser Ziel ist, sie kennen zu lernen, damit wir versuchen können sie zum Islam einzuladen, und es gibt keine Treffen mit irgendeiner christlichen Person, außer, dass wir versuchen sie, direkt oder indirekt, zum Islam einzuladen.
Die Frage ist: Im zweiten Stock in der Kirche gibt es eine Wohnung, welche eine Tür und ein Treppenhaus hat, welche vom Kircheneingang und von ihren Sälen getrennt sind. Sie haben uns angeboten uns diese Wohnung zu vermieten, obwohl sie genau wissen, dass wir praktizierende Muslime sind. Die Wohnung ist natürlich frei von christlichen Zeichen, wie das Kreuz beispielsweise. Ist es erlaubt darin zu wohnen?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Wir stellten diese Frage unserem Schaikh 'Abdurrahman Ibn Nasir Al-Barrak -möge Allah ihn beschützen- und er antwortete, dass es euch erlaubt sei in dieser Wohnung zu leben, auch wenn es in ihr Bilder und Zeichen der Christen gebe. Man könne sie entfernen, wenn es möglich ist, oder bedecken, wenn man dies nicht kann.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid

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