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Was ist das Urteil über das Fastenbrechen aufgrund von Hunger und Durst?

Question: 274712

Ich bin vor dem Abendgebet (Maghrib-Gebet) eingeschlafen und habe keinen Iftar zu mir genommen (bzw. das Fasten gebrochen). Ich bin dann erst zum Morgengebet (Fajr-Gebet) aufgewacht und habe gegessen (das Fasten gebrochen), da ich seit dem vorherigen Tag nichts gegessen habe. Ist das erlaubt?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Das Fasten ist bekanntlich eine der Säulen des Islam.
Daher ist es dem Muslim nicht erlaubt, leichtfertig damit umzugehen, nur aufgrund von Hunger und Durst, oder aufgrund seiner Angst, das Fasten nicht durchhalten zu können. Vielmehr soll er geduldig und standhaft bleiben und Allah -majestätisch und mächtig ist Er- um Unterstützung bitten. Es gibt keine Einwände dagegen, dass man sich Wasser auf den Kopf gießt, um sich abzukühlen, oder dass man sich den Mund ausspült.

Der Muslim ist verpflichtet, den Tag fastend zu beginnen. Und wenn es so sein sollte, dass er sein Fasten nicht vollenden kann, und er um sein Leben bangt, oder befürchtet krank zu werden, so ist es ihm erlaubt, das Fasten zu brechen, und zwar erst dann. Und es ist ihm nicht erlaubt, das Fasten nur aufgrund bloßer Vermutungen zu brechen. Vielmehr sollte er das Fasten erst dann brechen, wenn er in eine beschwerliche Lage gerät.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Richtig ist, dass wenn er aufgrund des starken Hungers oder Durstes um sein Leben etc. fürchtet, es ihm obliegt, das Fasten zu brechen.“
Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seiner Anmerkung auf „Al-Kafi“: „Wenn er den Durst befürchtet, und zwar nicht den normalen Durst an sich, sondern einen Durst, der zum Tode oder einem Schaden führt.“ [Ende des Zitats aus „Taˈliqat Ibn ˈUthaimin ˈAla Al-Kafi“ (3/124)]

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmuˈu“ (6/258): „Unsere Gefährten und andere sagten: Wen Hunger und Durst überwältigen und er zu sterben befürchtet, so muss er sein Fasten brechen, selbst wenn er gesund und ansässig (kein Reisender) ist. Dies aufgrund der Worte Allahs: „…Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.“ (An-Nisa 4:29) Und die Worte des Erhabenen: „Und gebt auf Allahs Weg aus und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben.“ (Al-Baqarah 2:159). Dabei ist er verpflichtet, wie der Kranke, das Fasten nachzuholen. Und Allah weiß es am besten.“ [Ende des Zitats]

Du bist daher verpflichtet, diesen Tag nachzufasten. Und falls du voreilig warst und das Fasten brachst, bevor es zur Beschwerlichkeit (Maschaqqah) kam, welche es nach sich zöge, das Fasten brechen zu dürfen, so musst du dafür Reue ablegen (Taubah) und darfst nicht noch einmal so etwas wiederholen.

Siehe die Antwort auf die Fragen Nr. (65803) und (37943).

Und Allah weiß es am besten.

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Islam Q&A

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