Wir haben ein sehr großes Gebäude, bei dem es weder ein Stockwerk darüber noch eines darunter gibt. Wir wollen einen Platz für die Moschee bestimmen, in der die Gebete und das Freitagsgebet verrichtet werden. Dann wollen wir einen anderen für Geschäfte festlegen und sie muslimischen Kaufleuten vermieten, damit die Vorteile des Geldes aus der Pacht für die Moschee, der Da'wa und den islamischen Programmen kommen. Ich weiß aus Recherchen, dass es erlaubt ist etwas außerhalb der Moschee zu verkaufen. Müssen wir also um den Bereich der Moschee eine Mauer errichten, weil es im selben Gebäude sein wird, in dem der Kauf und Verkauf stattfindet? Muss das ganze Gebäude eine Moschee sein? Oder ist es erlaubt, nur einen Teil des Gebäudes als Moschee festzulegen?
Muss eine Grenze für die Moschee gesetzt werden, die sie von Geschäften, für das restliche Grundstück, trennt?
Question: 275993
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Erstens:
Es besteht kein Problem darin, einen Teil zu Geschäften etc. zu machen oder alles zu einer Moschee, entsprechend eurer Ansicht nach, was gut und notwendig für die Betenden ist.
Wenn die Fläche aber groß ist, und über den tatsächlichen Bedarf der Leute hinausgeht, dann ist es vielleicht am besten, wenn ein Teil davon zu Geschäften gemacht wird und deren Einnahmen in die Moschee und wissenschaftlichen und Da'wa-Tätigkeiten fließen. Und wenn diese Geschäfte als Stiftung dafür gesetzt werden würden, dann wäre es etwas sehr Gutes.
In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (12/295) steht: „Die Schafi'iten, Malikiten und Hanbaliten haben es erlaubt den oberen Teil des Gebäudes in eine Moschee zu machen, ohne es beim unteren Teil zu tun, und genauso andersherum, denn es sind zwei eigenständige Dinge, die gestiftet werden dürfen. So ist es erlaubt das eine zu stiften und das andere nicht.“
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daima” (5/220) steht: „Es gibt kein Hindernis die Moschee unter der Unterkunft, wenn die Moschee und die Unterkunft von Grund auf oder die Moschee neu unter der Unterkunft gebaut wurden. Wenn aber unerwartet die Unterkunft über die Moschee gebaut wird, dann ist dies nicht erlaubt, denn das Dach und was darüber ist, gehört zur Moschee.“
Zweitens:
Es ist nicht erlaubt und ungültig in der Moschee zu verkaufen. Im Hadith bei Ahmad (6676), Abu Dawud (1079) und An-Nasai (714), dass der Großvater von 'Amr Ibn Schu'aib sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verbot den Kauf und Verkauf in der Moschee.“
Diesen Hadith haben Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ und Schu'aib Al-Arnautin „Tahqiq Al-Musnad“ als gut (hasan) eingestuft.
At-Tirmidhi (1321) überlieferte, über Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ihr jemanden seht, der in der Moschee etwas kauft oder verkauft, dann sagt zu ihm: „Möge Allah deinem Handel keinen Gewinn bringen lassen“, und wenn ihr jemanden sieht, der nach einem verlorenen Gegenstand sucht, dann sagt: „Möge Allah es dir nicht zurückgeben“.“
Diesen Hadith hat Al-Albani in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch eingestuft.
Al-Buhuti -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Kaschaf Al-Qina'“ (2/366): „In der Moschee ist es verboten etwas zu kaufen, verkaufen und zu pachten, da es eine Form von Verkauf ist. Dies gilt für denjenigen, der sich in der Moschee zurückzieht (Mu'takif) und für andere. Offensichtlich gilt dies, egal ob das Verkaufte viel oder wenig, notwendig oder nicht ist, denn im Hadiht von 'Amr Ibn Schu'aib, sagte sein Großvater, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- es verboten hat in den Moscheen etwas zu verkaufen, kaufen und nach verlorenen Gegenständen zu suchen. Überliefert von Ahmad, Abu Dawud, An-Nasai und At-Tirmidhi, der ihn als gut einstufte.
'Imran Al-Qasir sah einen Mann, der in der Moschee etwas verkaufte. Er sagte dann zu ihm: ‚Hey, das ist der Markt des Jenseits! Wenn du etwas verkaufen willst, dann gehe hinaus zum Markt des Diesseits.‘
Wenn er in der Moschee doch etwas verkauft oder kauft, dann ist er (der Handel) ungültig. Ahmad sagte: ‚Dies sind vielmehr Allahs Häuser, in denen weder etwas verkauft noch gekauft werden darf.‘
Abu Hanifa dagegen erlaubte es, etwas zu verkaufen. Malik und Asch-Schafi'i erlaubten es, jedoch sahen sie dies als verpönt an.“ (Ende seiner Aussage)
Deshalb muss eine Grenze für die Moschee festgelegt werden, damit niemand innerhalb etwas verkauft und damit die Menstruierende und derjenige, der sich im großen unreinen Zustand befindet (Junub), nicht hineingehen, damit nicht jemand in der Moschee sitzt, ohne das Begrüßungsgebet (Tahiyatul Masjid) verrichtet zu haben, und damit man die Heiligkeit und Stellung erkennt und keinen Unfug darin treibt etc.
Es ist egal, ob die Grenze aus einer langen oder kurzen Mauer besteht, oder aus anderen Dingen, mit denen die Moschee vom Rest, der nicht zur Moschee gehört, unterschieden werden kann.
Wenn der Kauf und Verkauf aber in der Nähe stattfinden, dann ist es besser eine ganze Mauer zu errichten, um diejenigen, die beten und den Quran rezitieren, nicht zu stören.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A