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Wie ist das Urteil, wenn eine Frau, die sich in der Wartefrist (‘Iddah) befindet, ihre kranke Mutter besucht?

Frage: 279321

Wie ist das Urteil, wenn eine Frau, die sich in der Wartefrist ('Iddah) befindet, ihre kranke Mutter besucht?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Es ist der Frau, die sich, aufgrund des Todes ihres Ehemannes oder der absoluten Scheidung (bei der es keine Rücknahme gibt), in der Wartefrist befindet, erlaubt tagsüber hinauszugehen, um ihre kranke Mutter zu besuchen, jedoch muss sie abends zurückkehren und in ihrem Zuhause die Nacht verbringen.

Die Grundlage diesbezüglich besagt: Sie darf tagsüber rausgehen, wenn es notwendig ist.

Der Besuch der kranken Mutter ist eine im Islam anerkannte Notwendigkeit, da ihr dadurch Gesellschaft geleistet und sie gut behandelt wird.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees wurden gefragt: „Meine Mutter befindet sich derzeit in der Trauerphase nach dem Tod meines Vater -möge Allah ihm barmherzig sein-. Während dieser Zeit will meine Mutter zu ihrer sehr alten Mutter gehen, um sie in ihrem Haus zu besuchen, da sie selbst nicht rausgehen kann, aufgrund ihres hohen Alters. Sie sollten auch wissen, dass das Haus meiner Großmutter nah am Haus meiner Mutter ist und sich im selben Wohnbezirk befindet. Die Frage ist: Ist es meiner Mutter erlaubt ihre Mutter zu besuchen? Sie sollten wissen, dass meine Mutter ihre Mutter bereits mehrere Male besucht hat, während der Trauerphase. Hat sie dadurch eine Sünde begangen?“

Antwort: „Es ist kein Problem, wenn die Frau, die in der Trauerphase ist, tagsüber aus ihrem Haus rausgeht, um ihre Angelegenheiten zu erledigen, jedoch nicht in der Nacht. Der Besuch ihrer Mutter, die ihren Besuch braucht, gehört zu den größten Notwendigkeiten, solange sie dabei nicht verreisen muss, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat den Frauen, die sich in der Trauerphase befinden, erlaubt, dass sie sich tagsüber treffen, um sich gegenseitig Gesellschaft zu leisten, und nachts wieder nach Hause gehen. Mujahid berichtete: ‚Männer sind am Tag von Uhud zu Märtyrer geworden. Daraufhin kamen deren Frauen zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagten: ‚O Gesandter Allahs, in der Nacht fühlen wir uns einsam. Dürfen wir bei einer die Nacht verbringen und morgens zu unseren Häusern zurückkehren?‘ Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Unterhaltet euch bei einer von euch, bis ihr schlafen wollt, dann geht jede einzelne zurück zu ihr Haus.‘ Dies überlieferten 'Abdurrazzaq und Al-Baihaqi in ‚As-Sunan Al-Kubra‘. Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile.

Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz, Schaikh 'Abdul 'Aziz Al Asch-Schaikh, Schaikh 'Abdullah Ibn Gudayyan, Schaikh Salih Al-Fauzan, Schaikh Bakr Abu Zaid.“

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (20/476).

Wenn es aber eine Scheidung ist, die der Ehemann zurücknehmen kann, dann darf sie nur mit der Erlaubnis ihres Mannes hinausgehen, da die geschiedene Frau, die noch von ihrem Mann zurückgenommen werden kann, ist noch eine Ehefrau. Sie hat immer noch die Rechte und Pflichten der Ehefrauen.

Ibn 'Umar -möge Allah mit ihm zufrieden sein- pflegte zu sagen: „Wenn der Ehemann seine Frau ein- oder zweimal scheidet, darf sie erst mit seiner Erlaubnis rausgehen.“ Überliefert von Ibn Abi Schaibah in seinem „Musannaf“ (4/142).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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