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Er hat die Hajj als Mufrid vollzogen, die Ankunfts-Tawaf (Tawaf Al-Qudum) und den Sa’i hat er aber mit der Absicht für die ‘Umrah verrichtet

Question: 279568

Ich habe, mit einer Gruppe von praktizierenden jungen Männern, die Hajj als Mufrid vollzogen. Als ich Mekka erreicht habe, fragte ich sie, was wir jetzt machen würden. Sie sagten, dass wir den Tawaf und Sa’i vollziehen sollten. Ich fragte dann, ob sie die ‘Umra meinen und habe den Tawaf und Sa’i mit der Absicht für die ‘Umrah vollzogen. Ich wusste aber nicht, dass der Tawaf und Sa’i für die Hajj sein sollten und dass ich keine ‘Umrah vollziehen musste. Ist meine Hajj gültig?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:

Der Mufrid ist derjenige, der die Absicht allein für die Hajj fasst. So vollzieht er davor keine ‘Umrah.

Wenn er dann Mekka erreicht, vollzieht er den Ankunfts-Tawaf. Dies ist eine Sunnah und nicht verpflichtend. Man darf auch danach den Sa’i vollziehen. Und wenn man den Sa’i vollzieht, dann ersetzt dies den Sa’i der Hajj und man muss danach keinen Sa’i mehr vollziehen, entsprechend der Ansicht der Mehrheit der Rechtsgelehrten.

Al-Buhuti sagte in „Kaschaf Al-Qina’“ (2/411): „Die Beschreibung des „Ifrad“ ist, dass man allein für die Hajj in den Ihram-Zustand kommt. Und wenn man damit fertig ist (also mit der Hajj), dann vollzieht man die Umrah des Islams, wenn man sie zuvor noch nicht vollzogen hat.“

Und in „Al-Mausu’ah Al-Fiqhiyah“ (29/121) steht: „Der Ankunfts-Tawaf, wird auch ankommende Tawaf, Begrüßungs-Tawaf genannt, ist für denjenigen bestimmt, der von außerhalb Mekkas kommt, um die Ka’ba zu begrüßen. Sie wird auch Tawaf des Treffens […] genannt.

Der Ankunfts-Tawaf ist, bei den Hanafiten, Schafi’iten und Hanbaliten, eine Sunnah für denjenigen, der von weither nach Mekka kommt, um das altehrwürdige Haus zu begrüßen. Deshalb ist es wünschenswert damit anzufangen, ohne es hinaufzuschieben.“

Zweitens:

Wenn du den Tawaf und Sa’i bereits vollzogen, den Ihram-Zustand aber noch nicht aufgelöst hast, dann befindest du dich weiterhin in deinem Ifrad-Zustand, deine Hajj ist gültig und dass du die Absicht für die ‘Umrah gefasst hast, schadet dir nicht. Denn wenn man die ‘Umrah in eine Hajj einbindet, hat dies, nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, keinen Einfluss.

In „Kaschaf Al-Qina’“ (2/412) steht: „Und wenn man für die Hajj in den Ihram-Zustand eintritt, die ‘Umrah anschließend darin einbindet, dann ist der Ihram-Zustand für die ‘Umrah ungültig. Denn diesbezüglich gibt es keine Überlieferung und auch wird daraus kein Nutzen gezogen, im Gegensatz zu dem, was bereits erwähnt wurde, und man noch kein „Qarin“ ist, da man für den zweiten Ihram-Zustand nichts tun muss.“

Doch wenn du den Ihram-Zustand aufgelöst hast, indem du deine Haare gekürzt oder rasiert und deine Kleidung angezogen hast, dann ist dies eine ‘Umrah, jedoch besteht darin kein Problem. Denn für den Mufrid ist es wünschenswert, dass er seine Hajj für die ‘Umrah aufhebt, solange er die Opfergabe nicht überbracht hat. Dann aber tritt man, im achten Tag, wieder in den Ihram-Zustand.

In „Kaschaf Al-Qina’“ (2/415) steht: „Für den Qarin und Mufrid ist es eine Sunnah die Absicht für die Hajj aufzuheben und, mit ihrem Ihram, die Absicht für eine Mufrid-‘Umrah zu fassen. Und wenn sie mit der ‘Umrah fertig sind und den Ihram-Zustand aufgelöst haben, dann sollen sie wieder in den Ihram-Zustand eintreten, um den Tamattu’ zu vollziehen, solange sie keine Opfergabe dargebracht haben. Denn es wurde vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert, dass er all seinen Gefährten, die die Hajj als Mufrid und Qarin vollzogen haben, angeordnet hat den Ihram-Zustand aufzulösen und es dann als ‘Umrah (weiter) zu vollziehen, außer demjenigen, der eine Opfergabe bei sich hat. Überliefert von Al-Bukhary und Muslim.“

Schaikh Ibn ‘Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Hajj in eine ‘Umrah umzuwandeln, damit man Mutamatti’ wird, ist eine Sunnah Muakkadah. Entweder ist es verpflichtend oder eine Sunnah Muakkadah. Richtig aber ist, dass das Auflösen der Hajj in eine ‘Umrah keine Pflicht, sondern eine Sunnah Muakkadah ist.“
Aus „Asch-Scharh Al-Mumti’“ (10/315).

Der Beweis für das Aufheben ist der Hadith bei Muslim (1218), in dem Jabir Ibn ‘Abdillah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, über die Art und Weise der Hajj des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, berichtete: „… Bis seine letzte Tawaf bei Marwah war, sagte er: „Wenn diese Ansicht, der ich zuletzt folgte, mir klar wäre und ich euch dies am Anfang angeordnet hätte, dann hätte ich die Opfergabe nicht dargebracht und es (die Hajj) zu einer ‘Umrah gemacht. Wer von euch keine Opfergabe bei sich hat, der soll den Ihram-Zustand auflösen und es zu einer ‘Umrah machen.“ Daraufhin stand Suraqah Ibn Malik Ibn Ju’schum auf und sagte: „O Gesandter Allahs, gilt dies nur für dieses Jahr oder für immer?“ Daraufhin fügte/schlingte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- seine Finger, einen im nächsten, ineinander und sagte zweimal: „Die Umrah ist in die Hajj eingedrungen. (Und dann:) Nein, für immer.““

Dadurch wird klar, dass deine Hajj in beiden Fällen gültig ist. Im ersten aber ist es eine Ifrad-Hajj und im zweiten eine Tamattu’-Hajj und in dem Fall müsstest du dann die Tamattu’-Opfergabe darbringen.

Un Allah weiß es am besten.

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