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Das Urteil über das Zusammenlegen vom Abend- und Nachtgebet und dem Tarawih-Gebet in den Ländern, in denen die Abendröte spät untergeht

Question: 292307

In unserer Stadt in Deutschland beten die Leute das Nacht- und Tarawih-Gebet ein Einviertel Stunden nach dem Gebetsruf des Abendgebets. Dies tun sie gemäß dem Rechtsurteil, in dem es erlaubt wird, durch einen Entschuldigungsgrund oder aus Erschwernissen, zwei Gebete zusammenzulegen. Das Tarawih-Gebet aber wird erst zur Zeit des Nachtgebets verrichtet. Es kann sein, dass einer dabei ist, der es schafft das Nachtgebet in seiner Zeit zu beten und sie folgen den türkischen Gebetszeiten im Ramadan, das heißt nach dem 13. Breitengrad im Morgengebet. Und zwischen beiden Gebetszeiten gibt es einen Unterschied von mehr als einer Stunde, wodurch sie das Nachtgebet früher verrichten und den Suhur (Das Essen vor dem Morgengrauen) hinaufschieben. Sind ihre Gebete und ihr Fasten gültig?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:

Das Nachtgebet muss zu seiner Zeit verrichtet werden, auch wenn der Untergang der Abenddämmerung später eintrifft. Dies wurde in der Antwort auf die Frage Nr. 135415 ausführlich dargelegt.

Zweitens:

Wem es schwer fällt auf das Nachtgebet zu warten, da er danach sonst nicht schlafen kann und arbeiten oder studieren/in die Schule gehen muss, der darf das Abend- und Nachtgebet vorzeitig zusammenlegen. Dies entspricht dem Hadith bei Muslim (705), über Ibn 'Abbas, in dem er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- legte das Mittags- mit dem Nachmittagsgebet und das Abend- mit dem Nachtgebet, in Medina, weder aus Furcht noch aufgrund von Regen zusammen.“ Ibn 'Abbas wurde daraufhin gefragt: „Warum hat er dies getan?“ Er antwortete: „Um seine Gemeinschaft nicht in Bedrängnis/schwierige Situationen zu bringen.“

Und wem es nicht schwer fällt auf das Nachtgebet zu warten, der darf die Gebete nicht zusammenlegen.

Das islamische Fiqh-Gremium war dieser Ansicht und führte an, dass dieses Zusammenlegen nicht zur Gewohnheit werden soll und nur für diejenigen gilt, die einen Entschuldigungsgrund haben.

In ihrem Beschluss steht: „Wenn die Anzeichen der Gebetszeit erscheinen, jedoch der Untergang der Abendröte, durch den die Zeit des Nachtgebets eintrifft, sehr verspätet stattfindet, dann ist das Gremium der Ansicht, dass das Nachtgebet zu seiner islamisch-festgesetzten Zeit verrichtet werden muss. Wem es aber schwer fällt zu warten und in seiner Zeit zu verrichten, wie Studenten, Angestellte und Arbeiter, so dürfen sie die Gebete zusammenlegen, entsprechend der Überlieferungstexte über die Aufhebung der Bedrängnis/schwierigen Situationen von dieser Gemeinschaft. Dazu gehört der Hadith bei Muslim, über Ibn 'Abbas, in dem er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- legte das Mittags- mit dem Nachmittagsgebet und das Abend- mit dem Nachtgebet, in Medina, weder aus Furcht noch aufgrund von Regen zusammen.“ Daraufhin wurde Ibn 'Abbas darüber gefragt und er antwortete: „Er wollte seine Gemeinschaft nicht in Bedrängnis/einer schwierigen Situation bringen.“

Allerdings darf das Zusammenlegen der Gebete nicht eine Grundlage, während dieser ganzen Zeit, für alle Menschen in diesen Ländern sein. Denn dadurch verändert man die Erleichterung des Zusammenlegens in einen Entschluss/eine feste Absicht.

Die Richtlinie für diese Erschwernis wird auf die Gewohnheit/den Brauch zurückgeführt. Und es gehört zu den Angelegenheiten, die sich von Person zu Person, Ort zu Ort und Lage zu Lage unterscheiden.“

Aus „Ad-Daurah At-Tasi'ah 'Aschar“, gehalten im Sitz der islamischen Weltliga, Mekka, in der Zeit vom 22.-27. Schawwal 1428 n.H./3.-8. November 2007 n.Chr..

Drittens:

Wenn das Abend- und Nachtgebet im Ramadan vorzeitig (zur Zeit des Abendgebets) zusammengelegt werden, dann ist es gestattet, das Tarawih-Gebet zu dieser Zeit zu verrichten, denn das Zusammenlegen macht beide Zeiten zu einer einzigen Zeit.

In „Muntaha Al-Iradat“ (1/238) steht: „Die Zeit des Witr-Gebets findet in der Zeit zwischen dem Nachtgebet, und wenn es (das Nachtgebet mit dem Abendgebet) vorzeitig zusammengelegt wird (dann zwischen der Zeit des Abendgebets), und dem Aufgang der Morgendämmerung statt. Dies, aufgrund des Hadith von Mu'adh, in dem er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Mein Herr hat mir noch ein Gebet gegeben, welches das Witr-Gebet ist. Und seine Zeit ist zwischen dem Nachtgebet und dem Aufgang der Morgendämmerung.“ Überliefert von Ahmad.

Schaikh 'Abdurrahman Al-Barrak -möge Allah ihn beschützen- wurde über Leute gefragt, die das Nacht- und Tarawih-Gebet vor dem Eintritt der Zeit des Nachtgebets verrichten, da das Nachtgebet sehr spät beginnt. Er antwortete: „Es ist ihnen nicht erlaubt das Tarawih-Gebet vor dem Nachtgebet und vor dem Eintritt seiner Zeit zu verrichten. Aber in Anbetracht dessen, dass bei ihnen die Zeit des Nachtgebets sehr spät eintritt, ist es ihnen erlaubt das Abend- und Nachtgebet zusammenzulegen und danach das Tarawih-Gebet zu verrichten.“ Aus der Antwort auf die Frage Nr. 220828.

Zusammengefasst: Es ist erlaubt die Gebete zusammenzulegen, um Erschwernisse für jene, die Entschuldigungsgründe haben, zu vermeiden. Wem es aber nicht schwer fällt, der darf die Gebete nicht zusammenlegen.

Viertens:

Es besteht kein Problem darin, den türkischen Gebetszeiten für das Morgengebet zu folgen. Sicherer aber, in Bezug auf das Fasten, ist, dass mit dem Fasten beginnt, wenn die Sonne beim 15. Breitengrad ist. Bezüglich des Gebets besteht kein Problem darin es bis zum 13. Breitengrad oder sogar danach aufzuschieben, wie es in anderen Gebetszeiten der Fall ist, damit man sich über den Eintritt der Gebetszeit sicher ist.

Und Allah weißes am besten.

Source

Islam Q&A

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