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Gibt es für die Schwangere und Stillende noch eine andere Möglichkeit als die Fastentage nachzuholen?

Question: 3253

Was ist das Urteil bezüglich einer Frau, die mit den Jahren viele Fastentage verpasst hat. Muss er all diese Tage nachholen, selbst wenn es sehr viele sind? Und gibt es da eine andere Möglichkeit anstatt des Fastens, wie beispielsweise die Speisung der Armen etc.  

Und ist es ihr erlaubt vor dem Nachholen der Fastentage, freiwillige Fastentage zu fasten, wie die sechs Tage vom Monat Schawwal? Und verringert sich die Belohnung, wenn diese tage nicht nachgefastet wurden, bevor ein neuer Ramadan eingetreten ist?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Wenn die muslimische Frau aufgrund von Schwangerschaft oder des Stillens nicht gefastet hat, ist sie verpflichtet dies nachzuholen, wenn der Entschuldigungsgrund nicht mehr vorhanden ist, so wie es im Falle des Kranken ist, über den Allah -erhaben ist Er- sagte: „…wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)…“ (Al-Baqarah 2:185)

Sie kann die Tage unabhängig voneinander (d. h. getrennt) fasten, sodass es für sie leichter ist.

(Siehe das Buch „Siebzig Fragen zum Fasten“, das auf dieser Seite zu finden ist).

Sie sollte die Tage nachfasten noch bevor der nächste Ramadan eintritt. Doch wenn der Entschuldigungsgrund noch besteht, so soll sie es nachholen, wenn sie dazu in der Lage ist. Sie soll aber nicht die Armen speisen, ehe sie nicht vollkommen unfähig ist, die Tage nachzufasten.

Und Allah weiß es am besten.

Source

Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid

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