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Er verreist, um die Hajj zu vollziehen und Handel zu betreiben

Frage: 32629

Ist es erlaubt, dass ich für die Hajj verreise und aus Mekka Waren kaufe, die ich dann in meinem Heimatland verkaufe, um davon etwas zu verdienen?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Es ist erlaubt in der Hajj-Saison Handel zu betreiben. At-Tabari überlieferte in seinem „Tafsir“, mit seiner Überlieferungskette, von Ibn 'Abbas -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, über Allahs -erhaben ist Er- Aussage: „Es ist keine Sünde für euch, dass ihr nach Huld von eurem Herrn trachtet“, der dann sagte: „Es besteht für euch kein Problem darin, dass ihr vor und nach dem Ihram-Zustand etwas kauft und verkauft.“

Und Allah verleiht den Erfolg.

Quelle

Siehe: Fataawa Al-Lajnah ad-daa’imah lil-Buhuuth al-’ilmiyah wa-l iftaa (11/13)

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