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314710/12/2007

Es besteht kein Problem für denjenigen, der für Jemanden stellvertretend ein Opfertier schlachtet, dass er in den zehn Tagen von Dhul Hijjah seine Haare rasiert

Frage: 33613

Wenn ich für Jemanden stellvertretend sein Opfertier schlachte, darf ich dann in den zehn Tagen von Dhul Hijjah meine Haare rasieren?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Ja, es ist dir erlaubt, da sich das Verbot Haare und Nägel zu entfernen speziell auf denjenigen bezieht, der das Opfertier darbringt. Und dieser ist der Besitzer des Opfertieres. Was den Stellvertreter angeht, so muss er nichts dergleichen tun.

Schaikh Ibn Baz sagte:
„Auf den Stellvertretern lastet nichts, da sie nicht diejenigen sind, die das Opfertier darbringen. Vielmehr sind es diejenigen, die das Opfertier darbringen, welche sie dazu beauftragen.“

Aus „Fatawa Islamiyyah“ (2/316).

Quelle

Islam Q&A

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