Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Diesen Hadith haben Al-Bukhary (2104) und Muslim (2068) und andere, in mehreren Stellen und über mehrere Überlieferungsketten überliefert. Dazu gehört die Überlieferung von Al-Bukhary unter dem „Kapitel des Handelns mit Dingen, die bei Männern und Frauen verpönt sind zu tragen“ (Bab At-Tijarah fima yukrahu lubsuhu lir Rijali wan Nisa). Salim Ibn 'Abdillah Ibn 'Umar überlieferte von seinem Vater, der sagte, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- 'Umar ein Gewand aus Seide zukommen ließ. Daraufhin sah er ihn damit und sagte: „Ich habe es dir nicht zukommen lassen, damit du es trägst, denn dies tragen nur jene, die keinen Anteil (am Jenseits) haben. Ich habe es dir vielmehr zukommen lassen, damit du es verkaufst.“
Dies beweist, dass es erlaubt ist mit Kleidungen zu handeln, die man einerseits verwenden darf und andererseits aber nicht. Es ist ebenso erlaubt sie zu verschenken oder zu spenden. Derjenige, der sie kauft oder dem sie gegeben werden, darf sie nur in erlaubter Form verwenden, wie: Goldschmuck, Waffen, Messer, Trauben und weitere Dinge, die man in erlaubter oder verbotener Weise verwenden darf. Somit ist es erlaubt damit zu handeln, sie zu spenden oder zu verschenken.
Derjenige, der sie kauft oder dem sie verschenkt werden, darf sie nur in erlaubter Weise verwenden, indem er sie verkauft, weiterverschenkt etc., und er darf sie nicht in verbotener Weise verwenden.
Wenn die Sache aber absolut verboten ist zu verwenden, so ist es weder erlaubt damit zu handeln noch es zu verschenken, wie Schweine, Löwen, Wölfe. Im Hadith gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass es erlaubt sei das zu verkaufen, was in der Frage erwähnt wurde. Somit ist der Analogieschluss damit Zigaretten, Tabak oder freizügige Badebekleidung zu verkaufen nicht richtig, da es absolut verboten ist diese Dinge zu verwenden.
Und Allah verleiht den Erfolg.