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Er beging einen Fehler und beeilte sich im 11. Tag von Dhul Hijja

Question: 34761

Wenn jemand das Steinewerfen an den Jamarat am 12. Dhul Hijja unterlässt und meint, dass damit das sich Beeilen (ta’ajjul) gemeint ist, und geht dann weg ohne die Abschieds-Tawaf zu vollziehen, was ist dann das Urteil über seine Hajj?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Schaikh Ibn ‘Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Seine Hajj ist gültig, da er keine Säule der Hajj unterlassen hat, jedoch hat er drei Pflichthandlungen unterlassen, wenn er die Nacht des zwölften Dhul Hijja nicht in Mina verbringt.

Die erste Pflicht: Das Übernachten in Mina in der zwölften Nacht.

Die zweite Pflicht: Das Bewerfen der Jimar im zwölften Dhul Hijja.

Die dritte Pflicht: Die Abschieds-Tawaf.

Für jede einzelne dieser Pflichthandlungen muss er ein Opfertier in Mekka schlachten und das Fleisch an die Armen verteilen.“

Aus „Fatawa Arkan Al-Islam“ (S. 566).

Denn jemand, der eine Pflichthandlung der Hajj unterlässt, muss ein Opfertier in Mekka schlachten und das Fleisch an die Armen verteilen.

Source

Islam Q&A

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