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2,45204/06/2021

Ist das Fasten der sechs Tage des Monats Schawwal verpönt (makruh), so wie einige Gelehrte sagen?

Question: 34780

Was sagen Sie über das Fasten der sechs Tage nach Ramadan, im Monat Schawwal? In „Muwatta'“, von Imam Malik, steht nämlich, dass Imam Malik Ibn Anas über das Fasten der sechs Tage, nach dem Fastenbrechen im Ramadan, sagte, dass er keinen der Gelehrten sah, der diese gefastet hat, dass keiner der Altvorderen ihm dies übermittelt hätte, es bei den Gelehrten verpönt wäre, sie sich vor dessen Neuerung gefürchtet und dass dem Ramadan etwas hinzugefügt worden wäre, was nicht dazu gehört hätte.“ Diese Worte stammen aus „Al-Muwatta'“ (Nr. 228, Teil 1).

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Von Abu Ayyub -möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde authentisch überliefert, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer den Ramadan fastet und ihm hierauf sechs Tage vom Schawwal (fastend) folgen lässt, so hat er das ganze Jahr über gefastet.“ Überliefert von Ahmad (5/417), Muslim (2/822), Abu Dawud (24339 und At-Tirmidhi (1164).

Dies ist ein authentischer Hadith, der beweist, dass das Fasten der sechs Tage die sechs Tage vom Monat Schawwal sind. Danach handelten Asch-Schafi'i, Ahmad und eine Gruppe der Imame unter den Gelehrten. Und es nicht richtig, dass dieser Hadith mit etwas entgegnet wird, womit einige Gelehrte begründen, dass es verpönt (makruh) wäre an diesen Tagen zu fasten, aus Angst davor, dass der Unwissende glauben würde, dass sie zum Ramadan gehören würden, dass er glauben würde es sei verpflichtet oder weil ihm keiner der ihm vorangegangenen Gelehrten nicht übermittelt hat, dass er an diesen fastete. Denn all dies gehört zu den Vermutungen, und dies kann nicht gegen die authentische Sunnah angeführt werden, und derjenige, der Wissen (über eine Sache) verfügt ist ein Beweis/Argument gegen den, der dies nicht weiß (und kennt).

Und Allah verleiht den Erfolg

Source

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Abhandlungen und Rechtsurteile (10/252)

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