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8,09429/08/2016

Die Definition von Al-Udhiya und ihr Urteil

Question: 36432

Was ist mit Al-Udhiya gemeint, und ist sie eine Pflicht (Wajib) oder Sunna?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Al-Udhiya ist das, was an Vierfüßlern unter dem Vieh am Tag vom Opferfest ('Id-Al-Adha), aufgrund des Festes ('Id), geschlachtet wird, als eine Annäherung an Allah, den Mächtigen, den Gewaltigen.

Sie ist ein Symbol des Islam, gesetzlich gemacht durch das Buch Allahs, erhaben sei Er, und die Sunna Seines Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sowie durch den Konsens der Muslime.
Was das Buch Allahs anbetrifft, so durch Seine, erhaben sei Er, Aussagen:
1. – „Darum bete zu deinem Herrn und schlachte (Opfertiere).

[Al-Kauthar 108:2]
2. – Er, erhaben sei Er, sagte: „Sprich: "mein Gebet (As-Salah) und meine Opferung (An-Nusuk) und mein Leben und mein Tod gehören Allah, dem Herrn der Welten. Er hat niemanden neben Sich. Und so ist es mir geboten worden, und ich bin der Erste der Gottergebenen."

[Al-An'am 6:163-163]
An-Nusuk bedeutet hier die Schlachtung. Das sagte Sa'id ibn Jubair. Es wurde auch gesagt, dass damit die gesamten gottesdienlichen Handlungen ('Ibadat) gemeint sind, zu welcher auch das Schlachten gehört, und das ist umfassender.
3. -Er, erhaben sei Er, sagte: „Und jedem Volk gaben Wir eine Anleitung zur Opferung, auf dass sie des Namens Allahs für das gedenken mögen, was Er ihnen an Vieh gegeben hat. So ist euer Gott ein Einziger Gott; darum ergebt euch Ihm. Und die frohe Botschaft gib den Demütigen.“
[Al-Hajj 22:34]

Aus der Sunna:
Das was von Al-Bukhari (5558) und Muslim (1966) von Anas ibn Malik, möge Allah zufrieden mit ihm sein, überliefert wurde, dass er sagte:

„Der Prophet schlachtete zwei schwarze mit weißer Farbe vermischten Schafböcke. Er schlachtete sie mit seiner Hand, erwähnte den Namen Allahs, sprach den Takbir aus und setzte (dabei) seinen Fuß auf deren Seite.“
2. – Von 'Abdullah ibn 'Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass er sagte:

„Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm schlachtete während der zehn Jahre, welche er in Medina verbrachte.“

[Überliefert von At-Tirmidhi (1507) und Schaikh Al-Albani hat ihn in „Mischkat Al-Masabih“ als gut (Hasan) eingestuft (1475)]
3. – Von 'Uqba ibn 'Amir, möge Allah mit ihm barmherzig sein, würde überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, an seine Gefährten Opfertiere (Adahiy, Pl.v. Udhiya) verteilte, und 'Uqba ein Junges (Jaza'un) zuteil wurde, so sagte er: „O Gesandter Allahs, mir wurde ein Junges (Jaza'un) zuteil. Darauf sagte er: „Opfere es (schlachte es dann).““
[Überliefert von Al-Bukhari (5547)]
4. – Von Al-Bara ibn 'Azib, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Wer nach dem (Festtags)-Gebet geschlachtet hat, so hat er sein Ritual vervollständigt und nach der Sunna der Muslime gehandelt.“

[Überliefert von Al-Bukhari (5545)]
Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm schlachtete (Opfertiere), und seine Gefährten schlachteten. Und er hat uns berichtet, dass das Al-Udhiya (das Schlachten des Opfertieres) die Sunna der Muslime ist, d.h. von ihrer Art und Weise.
Aus diesem Grund sind sich die Muslime bezüglich ihrer Gesetzmäßigkeit einig, wie es nicht nur von einem der Gelehrten überliefert wurde.
Sie haben eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob sie (Al-Udhiya) eine gefestigte Sunna (Mu'akkada) ist, oder eine Pflicht (Wajib), deren Unterlassung nicht erlaubt ist.
Die Rechtsmeinung (Madhab) der Mehrheit der Gelehrten ist, dass sie eine gefestigte Sunna (Mu'akkada) ist, und dies ist die Rechtsmeinung (Madhab) von Asch-Schafi'i, die bekannte Ansicht von Malik und Ahmad.
Andere gelangten zu der Ansicht, dass sie eine Pflicht (Wajib) ist. Dieses ist die Rechtsmeinung (Madhab) von Abu Hanifa, und eine der beiden überlieferten Ansichten von Ahmad.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya hat sie auserwählt und sagte:

„Es ist eine der beiden Aussagen in der Rechtsschule von Imam Malik, oder das Offensichtliche der Rechtsschule von Malik.“
[Ende des Zitats aus „Risalatu Ahkami Al-Udhiya wa Az-Zakati“ von Ibn 'Uthaimin, möge Allah barmherzig mit ihm sein]

Schaikh Muhammad ibn 'Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„“Al-Udhiya“ ist eine gefestigte Sunna (Mu'akkada) für denjenigen, der dazu in der Lage ist. So schlachtet die Person für sich und seine Hausangehörigen.“
[Ende des Zitats aus „Fatawa Ibn 'Uthaimin (2/661)]
Und Allah weiß es am besten.

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