Ist es demjenigen, der ein Opfertier schlachten will, erlaubt Haare und Nägel zu kürzen?
Wovor soll sich derjenige, der ein Opfertier schlachten will, fern halten?
Question: 36567
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Schaikh Abdul Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wenn Jemand ein Opfertier schlachten will und der Monat Dhul Hijjah eingetroffen ist, entweder durch die Sichtung der Mondsichel oder durch die Vollendung des Monats Dhul Hijjah von 30 Tagen, dann ist es dieser Person verboten einen Teil der Haare, der Haut oder die Nägel zu entfernen, bis man sein Opfertier geschlachtet hat. Denn Umm Salama -möge Allah mit ihr zufrieden sein- berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ihr die Mondsichel von Dhul Hijjah seht (und in einem anderen Wortlaut: „Wenn die (ersten) zehn Tage“) eingetroffen sind und Jemand ein Opfertier schlachten will, so soll er seine Haare und Nägel lassen.“
Überliefert von Ahmad und Muslim.
In einem anderen Wortlaut steht: „So darf er nichts von seinen Haaren und Nägeln entfernen, bis er geschlachtet hat.“
Und in noch einer anderen Überlieferung steht: „So soll er von seinen Haaren und Nägeln nichts berühren.“
Und wenn man während den Zehn Tagen die Absicht fasst ein Opfertier zu schlachten, dann soll man ab dem Zeitpunkt, ab dem man die Absicht gefasst hat, davon ablassen und es lastet keine Schuld für das, was vorher war.
Die Weisheit, die hinter diesem Verbot steckt, ist, dass derjenige, der ein Opfertier schlachtet, mit dem Pilger an einigen Riten teilnimmt, indem er Allah -erhaben ist Er- durch die Schlachtung einer Opfergabe näher kommt, auch an einigen Eigenheiten des Weihezustandes teilnimmt, wie das Lassen der Haare usw..
Dieses Urteil bezieht sich speziell auf denjenigen, der ein Opfertier schlachten will. Was denjenigen angeht, an dessen Stelle geschlachtet wird, so bezieht sich dies nicht auf ihm. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „… und Jemand ein Opfertier schlachten will …“ Und er sagte nicht: „… oder Jemand an dessen Stelle schlachtet …“.
Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- schlachtete auch für seine Familie, jedoch wurde nie überliefert, dass er ihnen anordnete Haare und Nägel zu lassen.
Demnach ist es der Familie desjenigen, der ein Opfertier schlachtet, erlaubt in den zehn Tagen (von Dhul Hijjah) Haare, Nägel und Haut zu entfernen.
Und wenn derjenige, der ein Opfertier schlachtet, seine Haare, Nägel oder Haut trotzdem entfernt, dann soll er reumütig zu Allah -erhaben ist Er- zurückkehren. Er darf dies nich wiederholen und es lastet keine Sühne auf ihm. Dies hindert ihn auch nicht daran, sein Opfertier trotz alledem zu schlachten, so wie manche Laien denken. Doch wenn man dies aus Vergesslichkeit oder Unwissen getan hat, oder Haare unwillentlich fallen, dann lastet nichts auf dieser Person. Man darf dies auch tun und es lastet nichts auf der Person, wenn man es benötigt dies zu tun, wie wenn ein Nagel gebrochen ist, es einen stört und man ihn dann abschneidet oder stört, Haare in die Augen kommen und man sie entfernt. Es kann auch sein, dass man sie Rasieren muss, um eine Wunde zu behandeln etc..“
Source:
Fatawa Islamiyah (2/316)