Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Bei dem Gebet des Kranken besagt die Grundlage, dass er den Säulen und Pflichten des Gebets nachgehen muss, soweit er kann. Was er nicht kann, das entfällt dann. Diesbezüglich gibt es viele Beweise aus dem Quran und der Sunnah. Allah -erhaben ist Er- sagte: „So fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ [At-Taghabun:16] Er sagte auch: „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ [Al-Baqarah:286]
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ich euch etwas befehle, dann kommt diesem, soweit ihr könnt, nach.“ Überliefert von Al-Bukhary (7288) und Muslim (1337). 'Imran Ibn Husain -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass er Hämorrhoiden hatte und den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nach dem Gebet fragte. Er antwortete: „Bete stehend, doch wenn du es nicht kannst, dann sitzend, und wenn du dies nicht kannst, dann auf der Seite.“ Überliefert von Al-Bukhary (1117).
Wenn du demnach stehend beten konntest, musst du im Stehen beten. Und wenn du aber nicht stehen kannst oder es dir sehr schwerfällt, dann darfst du im Gebet sitzen.
Es ist sowohl auf den Stuhl als auch den Boden zu beten, entsprechend deinen Möglichkeiten und inwieweit dir dies leichtfällt. Es ist aber besser auf den Boden zu sitzen, da es von der Sunnah ist im Schneidersitz zu sitzen, wenn man sich in der Position des Stehens und der Verbeugung befindet. Dies kann man aber nicht auf dem Stuhl.
Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte: „Wenn man nicht stehen kann, dann soll man im Sitzen beten. Am besten ist es hier, wenn man dann im Schneidersitz sitzt, wenn man sich in der Position des Stehens und der Verbeugung befindet. Aus „Taharah Al-Marid wa Salatuhu“.
Dieser Schneidersitz ist aber keine Pflicht. So darf man sitzen, wie man will, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „… und wenn du es nicht kannst, dann im Sitzen.“ Und er hat nicht erklärt, wie man sitzen soll.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (4/462).
Wenn es dir schwer fällt dich zu verbeugen oder niederzuwerfen, dann sollst du dies andeuten (indem du deinen Rücken nach unten neigst). Die Niederwerfung soll hier dann tiefer sein als die Verbeugung.
Wenn du aber stehen kannst, dann soll dieses Andeuten für die Verbeugung im Stehen erfolgen und für die Niederwerfung im Sitzen, denn das Stehen ist der Verbeugung näher als das Sitzen und das Sitzen ist näher an der Niederwerfung als das Stehen.
Schaikh Ibn Baz sagte: „Und wer stehen aber sich nicht verbeugen oder niederwerfen kann, so entfällt in diesem Fall das Stehen nicht. Man soll im Stehen beten, jedoch die Verbeugung (im Stehen) dann nur andeuten. Danach soll man sich hinsetzen und die Niederwerfung andeuten. Die Andeutung bei der Niederwerfung soll hier dann tiefer sein als bei der Verbeugung. Wenn man aber sich nur nicht niederwerfen kann, dann soll man sich verbeugen und die Niederwerfung andeuten.
Und wenn der Kranke mitten im Gebet wieder etwas machen kann, was er davor nicht konnte, ob stehen, sitzen, niederwerfen oder verbeugen, dann soll dazu übergehen und das Gebet so weitermachen.“ Aus „Ahkam Salat Al-Marid wa Taharatuhu“.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wer sich nicht verbeugen kann, der soll es im Stehen andeuten. Und wer sich nicht niederwerfen kann, der soll es im Sitzen andeuten.“
Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (4/475).
Und Allah weiß es am besten.