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94631/01/2003

Die Hajj auf Kosten einer anderen Person

Frage: 36990

Eine Frau ist in das Königreich eingereist und es gelang ihr die Pflicht der Hajj auf Kosten ihres Gastgebers zu vollziehen. Sie fragt, ob dies für die obligatorische Hajj des Islams genügt, obwohl sie für diese Hajj nichts selbst ausgegeben hat?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Dass sie nichts oder nur wenig selbst ausgegeben hat und dass jemand anderes alle oder viele Kosten auf sich genommen hat, hat keinen Einfluss auf die Verrichtung der Hajj-Pflicht. Wenn sie demnach in ihrer Hajj die Bedingungen, Säulen und Pflichthandlungen erfüllt hat, dann entfällt dadurch die Verpflichtung die Hajj (nochmal) zu verrichten, auch wenn jemand anderes für die Kosten aufkommt.

Und Allah verleiht den Erfolg.

Quelle

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Abhandlungen und Rechtsurteile (11/34)

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