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Das Urteil über die Jagd mit Luftgewehren

Question: 375425

Ich lebe in einer sehr ländlichen Gegend, und es gibt kein halales Fleisch. Deshalb habe ich mich entschlossen, auf die Jagd zu gehen. Ich möchte meine Nachbarn nicht mit einem lauten Schusswaffengeräusch belästigen, daher habe ich mich entschieden, eine leistungsstarke Luftpistole vom Typ BB oder ein Luftgewehr, wie es manche nennen, zu verwenden. Ist die Jagd mit einer BB-Pistole erlaubt? Der Grund dafür ist, dass die meisten verwendeten BB-Munitionen normalerweise rund und nicht scharf oder spitz sind, obwohl es einige Ausnahmen gibt. Ich möchte wissen, ob ich das Wild durch den "Schock" (Treffer) töten werde, wenn ich die nicht scharfe BB-Munition verwende. BB-Gewehre sind viel weniger leistungsstark als echte Schusswaffen, daher zielt man darauf ab, auf den Kopf zu schießen und nicht weiter als etwa dreißig Meter vom Ziel entfernt zu sein. Das 0.22-Luftgewehr, das ich bekommen werde, soll laut dem Luftgewehr-Spezialisten in der Lage sein, einen Fuchs zu erlegen, obwohl ich nicht weiß, wie human das Töten normalerweise ist, da Luftgewehre oft für die Jagd auf kleine Tiere wie Tauben, Eichhörnchen, Hasen und Kaninchen verwendet werden, die ich jagen werde. Ist die Jagd mit dieser Luftpistole erlaubt?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Es wird vorausgesetzt, dass die Jagdwaffe spezifisch genug ist, um Fleisch durch Schnitte oder Stiche zu verletzen und zu beeinflussen.

Die Geschosse, die aus einer Luftgewehrjagd abgefeuert werden, durchdringen und dringen in den Körper ein, so dass die Jagd damit erlaubt ist.

In der „Fiqh-Enzyklopädie“ (28/133) heißt es: „Die Bedingungen für die Jagdwaffe können wie folgt zusammengefasst werden:

Die erste Bedingung:

Die Waffe muss spezifisch genug sein, um Fleisch durch Schnitte oder Stiche zu verletzen und zu beeinflussen, ansonsten ist es nur durch das Schlachten erlaubt. Es wird nicht verlangt, dass sie aus Eisen sein muss. Die Jagd ist mit jeder scharfen Waffe erlaubt, sei es aus Eisen, scharfem Holz oder scharfen steinähnlichen Projektilen, die in den Körper eindringen.

Die zweite Bedingung:

Die Waffe muss das Wild mit ihrer Schärfe treffen und es verletzen. Es muss sicher sein, dass der Tod durch die Verletzung eintritt, sonst ist das Essen nicht erlaubt. Denn was durch die Breite der Waffe oder ihr Gewicht getötet wird, gilt als erschlagenes Tier. Allah -erhaben ist Er- sagte: ‚Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem‘ bis: ‚… und das Erschlagene …‘ Als berichtet wurde, dass 'Adi Ibn Hatim -möge Allah mit ihm zufrieden sein- dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Wenn ich das Wild mit einem Mi'rad (ein dicker federloser Pfeil) beschieße, treffe ich es.‘ Der Prophet sagte: ‚Wenn du mit dem Mi'rad darauf schießt und durchstößt, dann iss es. Wenn es jedoch nur vom Rand getroffen wird, dann iss es nicht.‘ Überliefert von Muslim. In einer anderen Überlieferung sagte er, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Wenn du schießt, dann sag Bismillah, und wenn es durchstoßen wird, iss es. Wenn es jedoch nicht durchstochen wird, iss es nicht. Iss nichts vom Mi'rad, es sei denn, du hast es geschlachtet. Iss nichts von Tongeschossen, es sei denn, du hast es geschlachtet.' [Überliefert von Ahmad]. Es wurde ebenso überliefert, dass er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- das verbat, dass Steine auf Tiere geschleudert werden und sagte: ‚Es fängt kein Wild und trifft keinen Feind. Es bricht nur die Zähne und schlägt die Augen aus.‘ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim."

Darin (Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah) steht auch (28/135): „Das Jagen mit ‚Al-Bunduq‘:

Das arabische Wort ‚Bunduq‘ hat mehrere Bedeutungen, dazu gehört das, was gegessen wird (gemeint ist hier die Haselnuss). Ebenso gehören runde Tongeschosse dazu, die auf das Wild geschossen werden. […] In diesem Fall ist das Jagdwerkzeug damit gemeint.

Was aus Ton gemacht wird, sind sich die Rechtsgelehrten einig, dass das, was mit einem schweren Tongeschoss getötet wird, nicht zum Verzehr erlaubt ist, weil es durch das Gewicht und nicht durch das Schneiden getötet wird.

Al-Bujairimi sagte: ‚Ibn 'Abd As-Salam hat das Schießen mit Tongeschossen für verboten erklärt und dies in Bezug auf Wurfgeschosse klargestellt. Jedoch hat An-Nawawi erklärt, dass es erlaubt ist, mit Tongeschossen zu schießen, unter der Bedingung, dass das Wild normalerweise nicht durch den Schuss getötet wird, wie bei Gänsen. Wenn es jedoch wie Vögel stirbt, wird es verboten. Wenn das Tongeschoss es trifft und es durch dessen Gewicht schlachtet oder dessen Hals durchtrennt wird, ist es (ebenso) verboten. Diese nähere Erläuterung ist die anerkannte Ansicht.‘

Und all dies bezieht sich auf Tongeschosse, die aus Ton oder Blei hergestellt sind, ohne Verwendung von Feuer.

Was jedoch aus Eisen hergestellt ist und mit Feuer geschossen wird, darüber gibt es Meinungsverschiedenheiten unter den Rechtsgelehrten. Die Hanafiten und die Schafi'iten haben es für verboten erklärt.

Ad-Dardir von den Malikiten erklärte, dass es erlaubt sei, indem er sagte: ‚Was Blei betrifft, so ist es erlaubt das davon gejagte Wild zu verzehren, weil es stärker ist als die Waffe. So haben es einige von ihnen als die anerkannte Ansicht betrachtet.‘ Dann erklärte Ad-Dasuqi weiter und sagte: ‚Das Ergebnis ist, dass es keinen klaren Text von den früheren Gelehrten bezüglich der Jagd mit bleigefüllten Geschossen gibt, weil die Verwendung von Schießpulver in der Mitte des achten Jahrhunderts aufkam.‘

Die späteren Gelehrten hatten unterschiedliche Meinungen dazu. Einige sagten, es sei verboten, indem sie Tongeschosse als Analogie heranzogen. Andere sagten, es sei erlaubt, aufgrund der Wirksamkeit und schnellen Handhabung, für die das Schächten erlaubt wurde. Der Vergleich mit dem Tongeschoss ist fehlerhaft, da es einen Unterschied gibt: Das tatsächliche Eindringen und Durchdringen von Blei, während es das beim Tongeschoss nicht gibt. Stattdessen beinhaltet es lediglich das Treffen und Brechen.

Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 121239 , denn darin wird die Jagd mit Gewehren als erlaubt erklärt.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Bleigeschossen und einem Luftgewehr, insbesondere wenn damit kleine Tiere wie Tauben und Kaninchen gejagt werden.

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

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