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Er verreist für zehn Tage, darf er die Erleichterungen der Reise in Anspruch nehmen?

Frage: 37639

Ich arbeite in einem Ölfeld und gehe im Monat für zehn Tage im Ölfeld zur Arbeit. Ich arbeite zwei oder drei Tage lang durchgehend und faste, wenn ich in der Stadt bin. Wenn ich aber im Ölfeld bin und für eine Stunde mit dem Flugzeug dorthin reise, gelte ich dann als Reisender und muss auch nicht fasten?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Wenn du im Ölfeld eine Wohnung hast, in der du dich befindest, giltst du nicht als Reisender, wenn du diesen erreichst. Vielmehr musst du sowohl in deiner Stadt als auch im Arbeitsplatz fasten. Du giltst nur auf dem Hin- und Rückweg als Reisender.

In diesem Fall bist du wie jemand, der zwei Ehefrauen hat, der in jedem Land eine Frau hat. Dies wird auch „Der, mit den zwei Wohnsitzen“ bezeichnet. Dieser muss in beiden Ländern das Gebet vollständig verrichten und Fasten. Auf dem Weg aber darf er das Fasten brechen und die Gebete verkürzen.

Wenn du auf der Arbeit im Ölfeld aber keine Wohnung hast, und das eine reine Arbeit ist, dann giltst du als Reisender und du darfst während der Arbeit das Fasten brechen, bis du zurückkehrst, jedoch musst du weiterhin beten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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