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Das Hinaufschieben der Zakah Al-Fitr

Frage: 37990

Ich war auf einer Reise und habe vergessen die Zakah al-Fitr zu entrichten. Die Reise war in der Nacht des 27. Ramadan und wir haben die Zakah Al-Fitr, bis jetzt, nicht entrichtet.

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Wenn jemand die Zakah Al-Fitr hinaufschiebt, bis die Zeit verstrichen ist, und er es nicht vergessen hat, begeht er eine Sünde, muss reumütig zu Allah zurückkehren und dies nachholen, denn es ist eine gottesdienstliche Handlung, die nicht einfach entfällt, wenn die Zeit verstrichen ist, wie das Gebet. Da die Fragende aber erwähnt hat, dass sie es vergessen hat es in der Zeit zu entrichten, dann hat sie keine Sünde begangen, muss es aber nachholen. Dass sie keine Sünde begangen hat, ist, weil die allgemeinen Beweise darauf hinweisen, dass die Sünde beim Vergessenden entfällt. Und was ihre Pflicht es nachzuholen angeht, so ist es aufgrund der eben erwähnten Erklärung.

Und Allah verleiht den Erfolg.

Quelle

Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile 9/372

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