Was ist die Mindestentfernung bezüglich der Reise, während welcher das Fastenbrechen erlaubt ist.
Die Länge der Reise, ab welcher das Fastenbrechen und die Verkürzung der Gebete erlaubt ist
Question: 38079
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass die Entfernung, ab welcher das Verkürzen des Gebets und das Fastenbrechen für den Fastenden erlaubt sind, 48 Meilen (ca. 80 km) beträgt.
Ibn Qudama sagte in „Al-Mughni“:
„Die Rechtsmeinung (Madhab) von Abu ˈAbdillah (d.h. Imam Ahmad) ist, dass das Verkürzen (der Gebete) bei weniger als 16 „Farsakh“ nicht erlaubt ist, wobei ein „Farsakh“ 3 Meilen beträgt. Somit beträgt die Entfernung 48 Meilen. Ibn ˈAbbas hat die Entfernung abgeschätzt und sagte: „Von ˈUsfan bis Mekka, von Taˈif bis Mekka und von Jedda bis Mekka.
Darauf basierend beträgt die Entfernung für das Verkürzen der Gebete (Masafa Al-Qasr) zwei Tage (bei direkter Reise).Diese Ansicht vertraten Malik, Al-Layth und Asch-Schafiˈi.“
[Ende des Zitats]
Die Umrechnung dieser (Entfernung) in Kilometer beträgt ca. 80 Kilometer.
Schaikh Ibn Baz sagte in „Majmuˈu Al-Fatawa“ (12/267) bezüglich der Abschätzung der Reise:
Das ständige Fatwa-Komitee (8/90) wurde gefragt:
„Was ist die „Masafa Al-Qasr“ (die Entfernung, bei der man das Gebet verkürzen darf), und ist es dem Taxifahrer, der mehr als 300 Kilometer zurücklegt, gestattet das Gebet zu Verkürzen?“
Es antwortete:
Die Reise, welche das Verkürzen des Gebets erlaubt, beträgt, der Mehrheit der Gelehrten nach, ca. 80 Kilometer. Dem Taxifahrer und anderen ist es erlaubt, die Gebete verkürzt zu beten, wenn sie diese Entfernung, die wir in der ersten Antwort erwähnten, oder mehr zurücklegen wollen.“ [Ende des Zitats]
Einige Gelehrten vertreten die Ansicht, dass die Reise nicht durch eine bestimmte Entfernung bestimmt wird, sondern kehrt die Sache zum Gewohnheitsrecht (ˈUrf) zurück. Was nun die Leute nun in ihrem Brauch als Reise ansehen, so ist es dann eine Reise, die islamrechtliche Urteile nach sich zieht, wie das Zusammenlegen zweier Gebete, das Verkürzen und das Fastenbrechen für den Fastenden.
Schaikh Al-Islam sagte in „Al-Fatawa“ (24/106):
„Die Beweiskraft ist auf der Seite desjenigen, der das Verkürzen (der Gebete) und das Fastenbrechen von der Reise an sich gesetzlich machen und nicht die eine Reise von der anderen unterscheiden. Und diese Aussage ist die richtige Ansicht.“
Schaikh Al-ˈUthaimin wurde in „ Fatawa Arkan Al-Islam“ (S. 381) bezüglich der Länge der Entfernung gefragt, während welcher der Reisende (die Gebete) verkürzen darf, und ob das Zusammenlegen (der Gebete), ohne sie zu verkürzen, erlaubt ist.
Er antwortete:
„Die Entfernung, während welcher das Gebet verkürzt wird, haben manche Gelehrten mit 83 Kilometer bestimmt. Und mache Gelehrten haben sie danach bestimmt, was dem Gewohnheitsrecht (ˈUrf) nach als Reise gilt, selbst wenn sie nicht die 83 Kilometer erreicht. Und worüber die Leute sagen, dass es keine Reise ist, so ist es auch nicht als Reise anzusehen, selbst wenn sie 100 Kilometer erreichen sollte.
-möge Allah ihm barmherzig sein-, und dieses, weil Allah -erhaben ist Er- die Entfernung, welche das Verkürzen der Gebete erlaubt, nicht festgelegt hat, sowie der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- diese Entfernung nicht bestimmt hat.
Anas Ibn Malik -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte:
„Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte es, wenn er auf eine Entfernung von 3 Meilen oder 3 „Farsakh“ hinausging, zwei Gebetseinheiten zu verrichten (sprich, das Gebet zu verkürzen.)“
[Überliefert von Muslim (691)]
Die Aussage von Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- ist dem Richtigen näher.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A