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Wenn einen das Erbrechen überkommt und etwas vom Erbrochenen unbeabsichtigt zurück in den Magen gelangt, dann wird das Fasten nicht ungültig

Question: 38579

Ich bin im zweiten Monat schwanger und erbreche im Monat Ramadan. Manchmal erbreche ich kurz vor dem Sonnenuntergang und spüre gelegentlich, dass etwas vom Erbrochenen zurück in meinen Rachen gelangt. Wie ist das Urteil?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:

Es gibt unter den Gelehrten keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass das absichtliche Erbrechen zu den Dingen gehört, die das Fasten brechen, und wenn einen das Erbrechen überkommt, dann wird das Fasten nicht ungültig.

Dies erwähnten Al-Khattabi und Ibn Al-Mundhir. Siehe auch „Al-Mughni“ (4/368).

Der Beweis dafür aus der Sunnah ist, dass At-Tirmidhi (720) überlieferte, dass Abu Hurairah berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wen das Erbrechen überkommt, der muss (vom Fasten) nichts nachholen. Und wer absichtlich erbricht, der muss nachholen.“ Al-Albani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch ein.

Schaikh Al-Islam sagte in „Al-Fatawa“ (25/266): „Was das Erbrechen betrifft, so bricht man (automatisch) das Fasten, wenn man absichtlich erbricht. Und wenn einen das Erbrechen überkommt, dann ist das Fasten (weiterhin) gültig.“

Schaikh Ibn Baz wurde über das Urteil gefragt, ob man das Fasten nachholen muss, wenn einen das Erbrechen überkommt, obwohl man fastet.

Er antwortete: „Nein, man muss es nicht nachholen. Wenn man aber absichtlich erbricht, dann muss man es nachholen.“ Er führte den oben erwähnten Hadith als Beweis an.

Schaikh Ibn 'Uthaimin wurde in „Fatawa As-Siyam“ (S. 231) gefragt, ob das Erbrechen im Ramadan das Fasten bricht.

Er antwortete: „Wenn jemand absichtlich erbricht, dann bricht er dadurch (automatisch) das Fasten. Und wenn es unbeabsichtigt geschieht, dann wird das Fasten nicht gebrochen. Der Beweis dafür ist der Hadith von Abu Hurairah … (Hier erwähnt er den oben erwähnten Hadith).

Wenn dich das Erbrechen überkommt, dann ist dein Fasten nicht gebrochen. Und wenn jemand spürt, dass sich sein Magen dreht und er erbrechen wird, sagen wir dann, dass man es zurückhalten soll – nein! Oder das man es (wieder) ziehen soll – nein! Wir sagen aber, dass man neutral sein soll. Erbrich nicht absichtlich, aber halte es auch nicht (extra) zurück, denn wenn man absichtlich erbricht, bricht man sein Fasten, und wenn man es zurückhält, dann schädigt man sich. Lass es also, wenn es ungewollt herauskommt, denn es schadet dir nicht und dein Fasten bricht dadurch auch nicht.“

Zweitens:

Wenn etwas vom Erbrochenen unbeabsichtigt in den Magen zurückkommt, dann ist das Fasten (weiterhin) gültig, da man dies nicht absichtlich gemacht hat.

Das Ständige Komitee (10/254) wurde nach dem Urteil über einen Fastenden gefragt, der erbricht und das Erbrochene dann unbeabsichtigt schluckt.

Antwort: „Wenn man absichtlich erbricht, dann ist das Fasten ungültig. Und wenn einen das Erbrechen überkommt, dann ist das Fasten nicht ungültig. Ebenso bleibt es gültig, wenn man es schluckt, solange dies unbeabsichtigt geschieht.“

Source

Islam Q&A

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