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Das Urteil über das Gebet für den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- im Taschahhud

Question: 39676

Der Imam spricht sehr schnell, im Tarawih-Gebet, den Taslima aus. Die Zeit reicht für mich nur aus, um den ersten Taschahhud fertig zu sprechen, aber er spricht den Taslim, noch bevor ich den zweiten Taschahhud (Das Ibrahim-Gebet) sprechen kann.

Ist es für mich erlaubt, dass ich das Gebet in diesem Punkt beende? Oder muss ich das Ibrahim-Gebet sprechen?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:

Die Gelehrten waren sich über das Urteil über das Gebet für den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- im Taschahhud uneinig. Sie hatten diesbezüglich mehrere Ansichten. Darunter waren welche, die sagten, dass es eine Säule des Gebets ist, ohne die das Gebet ungültig wäre. Andere sagten, dass es nur eine Pflicht (Wajib) sei. Die dritte Meinung besagt, dass es eine erwünschte Sunnah, und keine Pflicht, wäre.

Schaikh Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- hat die dritte Ansicht bevorzugt. So sagte er in „Scharh Zad Al-Ma'ad“: „Er sagte: „Und das Gebet für den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- darin.“ Gemeint ist im letzten Taschahhud. Und dies ist die zwölfte Säule des Gebets.

Der Beweis dafür ist, dass die Prophetengefährten den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragten: „O Gesandter Allahs, lehre uns, wie wir für dich um Frieden und Segen bitten?“ Er antwortete: „Sagt: Allahumma salli 'ala Muhammadin wa 'ala aali Muhammad.“ Der Befehl wird als eine Pflicht gesehen. Und die Grundlage für eine Pflicht ist, dass sie „Fard“ ist. Und wenn sie unterlassen wird, dann ist die gottesdienstliche Handlung ungültig. So haben die Rechtsgelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- den Beweis für diese Thematik festgelegt.

Wenn du aber über diesen Hadith nachdenkst, dann wird daraus nicht ersichtlich, dass das Gebet auf den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- eine Säule ist, da die Prophetengefährten nur nach dem „Wie“ fragten: „Wie sollen wir für dich um Segen bitten?“ Daraufhin lehrte ihnen dies der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-. Deshalb sagen wir: Seine Aussage „Sagt“, wird nicht als Pflicht erachtet, jedoch als Leitung und Lehre. Wenn es demnach einen anderen Beweis gibt, indem der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befiehlt, dass man für ihn um Segen bitten muss, dann müssen wir uns darauf stützen. Doch wenn es nur diesen einen gibt, dann beweist dies nicht, dass es verpflichtend ist, geschweige denn, dass es eine Säule ist. Deshalb haben sich die Gelehrten in dieser Thematik auf mehrere Ansichten gestritten:

Erstens: Es ist eine Säule. Diese ist die bekannte Ansicht von der Rechtsschule, wodurch das Gebet ohne dies ungültig ist.

Zweitens: Es ist Pflicht (Wajib), aber keine Säule. Wenn man es demnach vergisst, dann muss man die Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sujud As-Sahw) vollziehen.

Denn sie sagen, dass seine Aussage: „Sagt: Allahumma salli 'ala Muhammadin …“, als Verpflichtung und Leitung gesehen wird, wir dies aber nicht als Säule festlegen können, da das Gebet ohne dies, mit dieser Annahme, ungültig wäre.

Drittens: Das Bittgebet um Segen für den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ist eine Sunnah, und weder eine Pflicht noch eine Säule. Dies ist, nach einer Überlieferung, die Ansicht von Imam Ahmad. Und wenn der Mensch dies absichtlich unterlässt, dann ist sein Gebet gültig, da die Beweise, mit denen diejenigen, die sagen es sei eine Pflicht oder Säule, argumentieren, nicht für das, wonach sie gehen, klar ist. Und die Grundlage ist die Unschuld.

Diese Ansicht ist die stärkste Ansicht, wenn es keinen anderen Beweis, als diesen gib, den die Rechtsgelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- anführen könnten. Denn wir können nicht eine gottesdienstliche Handlung als ungültig erklären aufgrund eines Beweises, von dem man annehmen könnte, dass es entweder als Verpflichtung oder Leitung erachtet wird.“

Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (3/310-312).

Nach dieser Ansicht, ist das Gebet ohne dieses Bittgebet gültig.

Zweitens:

Dieser und andere Imame, die das Tarawih-Gebet so schnell verrichten, dass diejenigen, die hinter ihnen sind, ihr Gebet nicht vollständig verrichten können, brauchen guten Rat.

Die Gelehrten haben gesagt, dass sich der Imam im Gebet Zeit lassen soll, damit alle, die hinter ihm beten, ihren Pflichten und einigen Sunan nachkommen können, und dass es unerwünscht ist sich so zu beeilen, dass sie daran gehindert werden.

An-Nawawi sagte: „Die Bedeutung der Ahadith aus diesem Kapitel sind klar (die Ahadith, in denen der Imam das Gebet erleichtern soll). Damit ist gemeint, dass der Imam das Gebet so erleichtern soll, dass er in der Sunnah und den Zielen des Gebets keine Lücken macht.“

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (14/243) steht: „Mit dem Erleichtern ist gemeint, dass er sich auf die mindeste Vollkommenheit des Gebets beschränken soll. So soll er den Pflichten und Sunan nachkommen. Er soll sich nicht auf das allermindeste beschränken oder das höchstmögliche erfüllen.“

Ibn 'Abdil Barr sagte: „Das Erleichtern von jedem Imam ist eine Sache, die bei den Gelehrten, per Konsens, erwünscht ist. Gemeint ist aber, dass man der mindesten Vollkommenheit des Gebets nachkommt. Was aber das Wegstreichen und Fehlen von einigen Dingen angeht, so ist dies nicht damit gemeint.“ Dann sagte er weiter: „Ich kenne keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten darüber, dass das Erleichtern des Gebets, für jeden, der vor Leuten betet, erwünscht ist, jedoch unter den Bedingungen, die wir gestellt haben, damit das Gebet vollkommen ist.“

Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (1/323): „Für den Imam ist es erwünscht, dass er die Quranrezitation, den Tasbih und den Taschahhud so aufsagt, dass er davon ausgehen kann, dass derjenige, dem dies schwer fällt (und langsam ist), diesem nachkommen könnte. Er sollte auch die Verbeugung und Niederwerfung so vollziehen, dass er davon ausgehen kann, dass der Erwachsene, das Kind und der Schwere/Dickleibige/Langsame auch diesen nachkommen könnten. Wenn er aber das Gegenteil tut und dies nur so macht, wie es ihm passt, dann wird es unerwünscht und er wird ersetzt.“

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (6/213) steht: „Sich zu beeilen ist für ihn unerwünscht, so dass derjenige, der hinter ihm betet, daran gehindert wird das vollziehen zu können, was für ihn eine Sunnah ist, wie das dreimalige Aussprechen des Tasbih in der Verbeugung und Niederwerfung, oder alles vollständig aussprechen zu können, was im letzten Taschahhud eine Sunnah darstellt.“

Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte in einem Text über die Regeln des Fastens, der Zakah und des Tarawih-Gebets: „Und was das anbelangt, dass manche Leute zu schnell das Gebet verrichten, so widerspricht dies dem, was bestimmt wurde. Wenn dies zu Lücken in Pflichthandlungen und Säulen im Gebet führt, dann macht es das Gebet ungültig.

Und viele Imame lassen sich beim Tarawih-Gebet keine Zeit, was ein Fehler ihrerseits ist. Denn der Imam betet nicht nur für sich selbst, sondern für sich und die anderen. So ist er wie ein Vormund, der das beste tun muss. Die Gelehrten haben auch erwähnt, dass es für den Imam unerwünscht ist, dass er so schnell betet, dass diejenigen, die hinter ihm beten, daran gehindert werden ihren Pflichthandlungen nachkommen zu können.“

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

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