Ein Patient hat Behandlungen im Ramadan und diese können das Erbrechen verursachen. Bricht dies das Fasten und ist man verpflichtet, es nachzuholen?
Was ist das Urteil über ärztliche Behandlungen, die das Erbrechen tagsüber im Ramadan verursachen?
Question: 405174
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Wenn ein Muslim sich tagsüber im Ramadan ärztlichen Behandlungen unterziehen muss, so liegt darin kein Problem. Wenn diese zum Erbrechen führen, dann bricht das sein Fasten nicht, denn ungewolltes Erbrechen bricht das Fasten nicht. Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. (38205 )
At-Tirmidhi (720) überlieferte über Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass der Prophet – Allahs Frieden und Segen auf ihm – sagte: „Wer vom Erbrechen überwältigt wird – das heißt, es überkommt ihn –, dem obliegt das Nachholen (dieses Fastentages) nicht. Und wer absichtlich erbricht, der holt (jenen Fastentag) nach.” Al-Albani stufte ihn als authentisch ein in „Sahih At-Tirmidhi”
Ibn Qudama – möge Allah barmherzig mit ihm sein – sagte in „Al-Mughni” (3/23): „Wer absichtlich erbricht, dem obliegt das Nachholen (dieses Fastentages) und wem das Erbrechen überwältigt, dem obliegt nichts.”
Absichtlich zu erbrechen bedeutet, es absichtlich hervorzurufen und unabsichtlich, dass es ohne den Willen aus ihm austritt. Wer also absichtlich erbricht, dem obliegt das Nachholen (des Fastentages), weil sein Fasten ungültig wurde. Und wer ungewollt erbricht, dem obliegt nichts. Und dies ist die Aussage der Allgemeinheit der Leute des Wissens.
Al-Khattabi sagte: „Ich kenne unter den Leuten des Wissens keine Unstimmigkeit in dieser (Angelegenheit).”
Wir weisen darauf hin, dass wenn mit den Behandlungen die Dialyse gemeint sein soll, dann bricht die Dialyse das Fasten. Siehe hierzu auch die Antwort auf Frage Nr. (38023 )
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A