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Ist das Fasten der (ganzen) zehn Tage von Dhul-Hijja erwünscht, obwohl sich darin der Festtag (ˈId Al-Adha) befindet?

Question: 41633

Ich habe auf eurer Internetseite über den Vorzug des Fastens am Tag von ˈArafa gelesen, jedoch las ich ebenfalls über den Vorzug des Fastens der zehn Tage von Dhul-Hijja. Ist denn das richtig? Und wenn es richtig ist, könnten sie mir sagen, ob man neun oder zehn Tage fasten soll, da der zehnte Tag von Dhul-Hijja der Festtag (ˈId Al-Adha) ist?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

 

Das Fasten der neun Tage von Dhul-Hijja ist beliebt/erwünscht (Mustahab). Darauf weist die Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hin, nämlich in der Überlieferung von ˈAbdullah Ibn ˈAbbas -möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein-: „Während keiner Tage ist eine gute Tat Allah lieber als in diesen zehn Tagen. (D.h. diezehn Tage von Dhul-Hijja). Sie sagten: „O Gesandter Allahs, nicht einmal der Jihad auf dem Wege Allahs?“ Er sagte: „Nicht einmal der Jihad auf dem Wege Allahs, ausgenommen von einem Mann, der mit seinem Vermögen (auf dem Wege Allahs auszieht) und weder er noch sein Vermögen zurückkehren.“ Überliefert von Al-Bukhary (969).
Und Hunayda Ibn Khalid überliefert von seiner Ehefrau, dass einige Ehefrauen des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagten: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte die neun Tage von Dhul-Hijja zu fasten, den Tag von ˈAschura, drei Tage eines jeden Monats oder die (zwei) Montage und (zwei) Donnerstage eines jeden Monats.“ Überliefert von Imam Ahmad (21829) und Abu Dawud (2437), der ihn in „Nasab Ar-Rayah“ (2/180) als schwach (Daˈif) einstufte. Al-Albani hat ihn als authentisch (Sahih) eingestuft.
Was das Fasten des Festtags (Yaum Al-ˈId) anbelangt, so ist es verboten (Muharram). Daraufhin weist die Überlieferung von Abu Saˈid Al-Khudri -möge Allah mit ihm zufrieden sein-: „Er verbat es den Tag des Fastenbrechenfestes (Yaum Al-Fitr) und den Tag des Schlachtens vom Opfertier (Yaum An-Nahr) zu fasten.“ Überliefert von Al-Bukhary (1992) und Muslim (827). Unter den Gelehrten herrscht ein Konsens, dass das Fasten dieser beiden Tage verboten ist (Muharram).
Die gute Tat ist somit in diesen zehn Tagen besser als während anderer Tage. Was das Fasten anbelangt, so sollen lediglich die neun Tage gefastet werden. Der zehnte Tag ist der Festtag, dessen Fasten verboten ist.
Daher sagen wir, dass mit der Überschrift „Der Vorzug des Fastens der zehn Tage von Dhul-Hijja“ nur das Fasten der neun Tage gemeint ist. Der Ausdruck „die zehn Tage“ ist nur der gebräuchliche Ausdruck dafür.
Siehe dazu „Scharh Muslim“ von An-Nawawi, Hadith Nr. (1176)

Und Allah weiß es am besten.

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