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65322/02/2005

Das Urteil darüber das Badezimmer mit dem Mushaf oder Quran-Aufnahmen zu betreten

Frage: 42061

Wie ist das Urteil, wenn man das Badezimmer mit dem Mushaf betritt? Wird demzufolge eine Analogie bezüglich islamischer Aufnahmen, in den der edle Quran aufgenommen wurde, gemacht?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Die Gelehrten haben klar und deutlich gesagt, dass es verboten sei das WC oder schmutzige Orte mit dem Mushaf zu betreten, da dies den Respekt gegenüber Allahs Worte -gepriesen und erhaben ist Er- widerspricht. Es sei denn man befürchtet, dass er gestohlen wird, wenn man ihn außerhalb des WCs weglegt, oder ihn zu vergessen. In diesen Fällen ist es kein Problem ihn mitzunehmen, da es notwendig ist ihn zu beschützen/bewahren.

Was Aufnahmen angehen, so sind diese nicht mit dem Mushaf gleichzusetzen, da sie keine Schrift enthalten. Höchstens könnten bestimmte Schwingungen, die, wenn sie durch das entsprechende Gerät laufen, den Ton wiedergeben. Deshalb ist es erlaubt sie mitzunehmen, und es gibt darin keine Bedenken.

Der ehrenwerte Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein-. Aus „Liqaat Al-Bab Al-Maftuh“ (3/439).

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Was das Mitnehmen des Mushafs in das Badezimmer betrifft, so ist es nicht erlaubt. Es sei denn aufgrund einer Notwendigkeit, wenn du befürchtet, dass er gestohlen wird. Dann ist es kein Problem.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn Baz“ (10/30).

Quelle

Islam Q&A

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