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Die Pilgerfahrt desjenigen, auf dem noch Ratenzahlungen eines Riba-Kaufs lasten

Frage: 4241

Meine Eltern haben ein Haus in Raten gekauft, für dessen Kredit sie Zinsen zahlen. Sie haben jetzt beschlossen die Pilgerfahrt zu vollziehen, es bleiben aber noch 15 Jahre übrig, damit sie das Haus abgezahlt haben. Ist es ihnen erlaubt die Pilgerfahrt zu vollziehen, obwohl sie verschuldet sind? Oder müssen sie erst 15 Jahre warten? Müssen sie innerhalb dieser Zeit die kleine Pilgerfahrt ('Umrah) vollziehen, wenn die große Pilgerfahrt (Hajj) derzeit für sie verboten ist?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Es ist ihnen erlaubt die Pilgerfahrt zu vollziehen, wenn sie die Rate, die derzeit fällig ist, zahlen. Sie müssen nicht darauf warten, bis die Raten (alle) gezahlt wurden. Wenn sie aber sowohl in der Lage sind die fällige Rate zu zahlen als auch die Pilgerfahrt zu vollziehen, müssen sie dies tun, genauso die kleine Pilgerfahrt. Dabei müssen sie reumütig zu Allah von dieser Riba, in der sie sich selbst verstrickten, zurückehren.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid

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