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Das Urteil über die Scheidung bei Zorn

Question: 45174

Der Mann einer muslimischen Frau sagte oft zu ihr, während er sehr wütend war, dass sie geschieden sei. Wie ist das Urteil diesbezüglich, speziell wenn sie Kinder haben?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über jemanden gefragt, der von seiner Frau schlecht behandelt und beleidigt wird, woraufhin dieser aus Wut die Scheidung ausspricht.

Antwort: „Wenn die erwähnte Scheidung bei starker Wut und so, dass man nichts mehr gefühlt hat, ausgesprochen wurde, und du dich selbst nicht wahrgenommen hast und deine Nerven zurückhalten konntest, aufgrund der schlimmen Wörter und Beleidigungen dir gegenüber, und sie dies zugibt oder du Zeugen hast, dann ist die Scheidung nicht eingetreten, da die islamischen Beweise daraufhin hindeuten, dass die Scheidung bei starker Wut (speziell, wenn man sich nicht mehr kontrollieren kann) nicht eintritt.

Dazu gehört auch die Überlieferung bei Ahmad, Abu Dawud und Ibn Majah, über 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Weder die Scheidung noch die Freilassung (eines Sklaven) treten bei „Ighlaq“ ein.“

Eine Gruppe von Gelehrten sagten, dass mit „Ighlaq“ Zwang oder Wut/Zorn gemeint sei. Und hier ist die starke Wut gemeint. Es kann sein, dass die der Zorn die Intention des Wütenden verschließt, wodurch er wie ein Behinderter oder Betrunkener, aufgrund der Wut, ist. Somit tritt die Scheidung nicht ein. Und wenn dabei noch jegliche Kontrolle verloren geht, sodass man nicht zurückhalten kann, was man in sich trägt, aufgrund der Wut, dann tritt die Scheidung auch nicht ein.

Es gibt drei Situationen, in denen sich der Wütende befindet:

Erstens: Wenn jegliche Kontrolle verloren geht. So ist dieser wie ein Behinderter. Bei allen Gelehrten tritt die Scheidung hier nicht ein.

Zweitens: Wenn die Wut stark ist, jedoch hat man die Kontrolle noch nicht verloren. Man hat noch Gefühle und etwas vom Verstand unter Kontrolle, jedoch ist die Wut so groß, dass sie den Mann dazu führt die Scheidung auszusprechen. In diesem Fall tritt die Scheidung auch nicht ein, gemäß der richtigen Ansicht.

Drittens: Wenn man eine normale Form der Wut hat, die nicht stark ist, so wie es bei den Menschen normal ist. Dieser wird zu nichts genötigt. In diesem Fall tritt die Scheidung ein, nach allen Gelehrten.“

Aus „Fatawa At-Talaq“ (S. 19-21, zusammengefasst von 'Abdullah At-Tayyar und Muhammad Al-Musa)

Die zweite Situation, von welcher der Schaikh redet, wurde von Schakh Al-Islam Ibn Taymiyyah und seinem Schüler -möge Allah ihnen barmherzig sein- ausgewählt. Ibn Al-Qayyim hat diesbezüglich eine Abschrift verfasst, die er „Ighatha Al-Lahfan fi Hukmi Talaq Al-Ghudban“ nannte. Darin steht

 „Es gibt drei Arten der Wut:

1. Dass man so ist, wie am Anfang, sodass sich im Verstand und in den Gedanken nichts geändert hat. Er weiß, was er sagt und was er will. Es besteht kein Zweifel darin, dass die Scheidung, Freilassung des Sklaven und Verträge hier eintreten.

2. Dass die Wut so weit geht, dass sich das Wissen und der Wille verschließen, sodass er nicht mehr weiß, was er sagt oder meint. Es gibt keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass die Scheidung hier nicht eintritt. Wenn man nun so wütend geworden ist, dass man nicht mehr weiß, was man sagt, dann besteht kein Zweifel darin, dass sich in diesem Fall keine Aussage durchsetzt. Die Aussagen setzen sich erst dann durch, wenn man weiß, was man sagt, wenn man es ausspricht, und meint.

3. Wessen Wut dazwischen liegt (Nr. 1 und 2), sodass man nicht mehr so ist, wie am Anfang, jedoch nicht die höchste Form der eigenen Wut erreicht hat, sodass man wie ein Behinderter wäre, so gibt es diesbezüglich eine Meinungsverschiedenheit und dies muss überprüft werden. Die islamischen Beweise deuten darauf hin, dass die Scheidung, Freilassung oder der Vertrag, bei denen die Entscheidungsgewalt und Zufriedenheit beachtet werden, nicht eintreten. Es ist ein Zweig des „Ighlaq“, so wie es die Imame erklärten.“

Aus „Matalab Uli An-Nuha“ (5/323). Ähnliches steht zusammengefasst in „Zad Al-Ma'ad“ (5/215). Siehe auch: „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah Al-Kuwaitiyah“ (18/29).

Wir weisen die Eheleute ebenso darauf hin, dass sie Allah dahingehend fürchten sollen Seine Grenzen nicht zu überschreiten und dass objektiv betrachtet werden soll, ob die Aussage des Mannes zu seiner Frau aus normaler Wut heraus gesprochen wurde, bei der die Scheidung nur dadurch normal wird. Diese ist die dritte Stufe, bei der die Scheidung eintritt, nach Übereinstimmung der Gelehrten. Sie müssen auf ihre Religion achten, denn nur weil sie Kinder haben, soll dies nicht dazu führen, dass sie es als Wut darstellen, sodass sie den Mufti dazu bringen eine Fatwa herauszugeben, dass es aus starker Wut heraus geschehen ist, obwohl die Wut kleiner war.

Dass man Kinder hat, sollte die Eltern dazu bringen sich davon fernzuhalten Begriffe der Scheidung anzuwenden und mit ihnen leichtsinnig umzugehen und nicht, dass man sich das islamische Urteil erspielt, nachdem die Scheidung ausgesprochen wurde, und nach Auswegen und Erleichterungen der Gelehrten sucht.

Wir bitten Allah darum, dass Er uns allen in Seiner Religion Erkenntnis schenkt und uns dazu verhelft Seine Riten und Gesetze zu ehren.

Und Allah weiß es am besten.

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