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20/Shaʻban/1446 , 19/February/2025

Das Urteil über das Zuhören und Sprechen am Freitag während der Predigt

سوال: 45651

Ich ging zum Freitagsgebet, aber jedes Mal, wenn ein Betender die Moschee betrat, sprach er den Friedensgruß (arab. Salam), und die anderen Betenden antworteten ihm, selbst die, die den Quran lasen. Als die Predigt begann, kamen einige Betende herein und sagten den Friedensgruß, und der Imam antwortete ihm mit gesenkter Stimme. Ist das erlaubt?

جواب کا متن

اللہ کی حمد، اور رسول اللہ اور ان کے پریوار پر سلام اور برکت ہو۔

Wer am Freitagsgebet teilnimmt, muss dem Imam zuhören, während er predigt, und darf nicht mit anderen sprechen, selbst wenn das Gespräch dazu dient, jemanden zum Schweigen zu bringen. Wer das tut, hat sinnlos geredet, und wer sinnlos redet, dessen Freitagsgebet ist ungültig.

Über Abu Huraira wird berichtet, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Wenn du zu deinem Gefährten ‚Sei still!‘ sagst, während der Imam am Freitag die Predigt hält, so hast du Unnützes geredet.“ Überliefert von Al-Bukhari (892) und Muslim (851).

Auch das Verbot umfasst ebenfalls das Beantworten einer religiösen Frage, geschweige denn anderer Angelegenheiten, die weltliche Dinge betreffen.

Über Abu Ad-Darda wird berichtet, dass er sagte: Der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - setzte sich auf die Kanzel und hielt eine Predigt, während er einen Vers rezitierte. Neben mir (saß) Ubayy ibn Kaʿb, und ich fragte ihn: „Ubayy, wann wurde dieser Vers offenbart?“ Aber er weigerte sich, mit mir zu sprechen. Ich fragte ihn erneut, doch er verweigerte weiterhin eine Antwort, bis der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - von der Kanzel herabstieg. Da sagte Ubayy zu mir: „Von deinem Freitagsgebet bleibt dir nichts außer dem, was du an Unnützem gesprochen hast.“ Als der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - ging, ging ich zu ihm und berichtete ihm dies. Er sagte: „Ubayy hat die Wahrheit gesprochen. Wenn du deinen Imam sprechen hörst, so schweige, bis er fertig ist.“ Überliefert von Ahmad (20780) und Ibn Majah (1111) und von Al-Busairi und Al-Albani in „Tamam Al-Minnah“, (S. 338) als authentisch eingestuft.

Dies weist auf die Pflicht des Zuhörens und das Verbot des Sprechens hin, während der Imam am Freitag die Predigt hält.

Ibn Abd Al-Barr sagte: „Es gibt keinen Meinungsunterschied unter den Gelehrten der Städte in Bezug auf die Pflicht des Zuhörens der Predigt für denjenigen, der sie hört." „Al-Istidhkar” (5/43).

Einige haben sich von der (Meinung, dass das Zuhören eine) Pflicht (darstellt) abgewandt und dem widersprochen. Doch sie haben keinen Beweis, der ihre Ansicht unterstützt.

Ibn Rushd sagte über die Pflicht des Zuhörens während der Predigt: „Was diejenigen betrifft, die es nicht als verpflichtend ansehen: Ich kenne keinen Grund für ihre Ansicht, außer dass sie vielleicht meinen, dieses Gebot widerspreche der Aussage Allahs: 'Und wenn der Quran vorgetragen wird, dann hört ihm zu und horcht hin' (Al-’Araf:204). Das würde bedeuten, dass es keine Pflicht zum Zuhören gibt, außer beim Quran. Doch das ist schwach, und Allah weiß es am besten. Es scheint vielmehr, dass ihnen dieser Hadith nicht überliefert wurde.“ Ende des Zitats, „Bidayat Al-Mujtahid” (1/389).

Davon ausgenommen ist: Das Sprechen mit dem Imam und das Sprechen des Imams mit den Betenden, wenn es aus Notwendigkeit oder im Interesse der Gemeinschaft geschieht.

Über Anas ibn Malik wird berichtet, dass er sagte: „Während der Zeit des Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm - ereilte die Menschen eine Hungersnot und Dürre. Während der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - an einem Freitag eine Predigt hielt, stand ein Beduine auf und sagte: „O Gesandter Allahs, unser Vermögen ist verendet, und die Familien hungern. Bitte Allah für uns!“ Da hob er (der Prophet) seine Hände... und es regnete an diesem Tag, am nächsten und am übernächsten Tag sowie bis zum nächsten Freitag. Dann stand derselbe Beduine - oder ein anderer - auf und sagte: „O Gesandter Allahs, die Gebäude drohen einzustürzen und unser Vermögen ertrinkt. Bitte Allah für uns!“ Da hob er (der Prophet) erneut seine Hände… Überliefert von Al-Bukhari (891) und Muslim (897).

Über Jabir ibn Abdillah wird berichtet, dass er sagte: Ein Mann kam während der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - den Menschen am Freitag (bereits) predigte, er (der Prophet) fragte ihn dann: „Hast du gebetet, o So-und-So?“ Er (der Mann) antwortete: „Nein.“ Da sagte er: „Steh auf und bete zwei Gebetseinheiten (arab. Rakʿa).“ Überliefert von Al-Bukhari (888) und Muslim (875).

Wer aufgrund solcher Überlieferungen argumentiert, dass es erlaubt sei, dass die Betenden miteinander sprechen und dass das Zuhören nicht verpflichtend sei, der hat falsch geurteilt.

Ibn Qudama sagte: „Was sie als Beweis anführen, könnte darauf hindeuten, dass es sich um eine Ausnahme handelt für denjenigen, der den Imam anspricht oder von ihm angesprochen wird; denn dies lenkt ihn nicht vom Zuhören der Predigt ab. Deshalb fragte der Prophet, Allahs Frieden und Segen auf ihm: ‚Hast du gebetet?‘ und er (der Mann) antwortete ihm. Auch Umar fragte Uthman, als dieser eintrat, während er predigte, und er antwortete ihm. Daher ist es angemessen, die Überlieferungen in diesem Sinne zu verstehen, um die Berichte miteinander zu verbinden und in Einklang zu bringen. Es ist jedoch nicht richtig, andere Fälle damit zu vergleichen, denn das Sprechen des Imams während seiner Predigt ist anders als in anderen Situationen.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Mughni” (2/85).

Was die Antwort auf den Niesenden betrifft, wenn dieser Allah lobpreist und das Erwidern des Friedensgrußes, während der Imam predigt, so haben die Gelehrten darüber unterschiedliche Meinungen.

At-Tirmidhi sagte in seinem „Sunnah-Werk“ - nach dem Hadith von Abu Huraira „Wenn du zu deinem Gefährten sagst...“ -: „(Die Gelehrten) sind unterschiedlicher Meinung über das Antworten auf den Friedensgruß und die Antwort auf den Niesenden, wenn dieser Allah lobpreist. Einige Gelehrte haben es erlaubt, den Friedensgruß zu erwidern und den Niesenden zu antworten, während der Imam predigt. Dies ist die Meinung von Ahmad und Ishaq. Andere Gelehrte, darunter einige der Tabʿin, sahen dies als verpönt an, und das ist die Meinung von Ash-Shafiʿi.“ Ende des Zitats.

In den Fatawa des Ständigen Komitees (8/242) heißt es: „Es ist nicht erlaubt, den Niesenden zu antworten oder den Friedensgruß zu erwidern, während der Imam predigt, gemäß der richtigen Auffassung der Gelehrten, da beide (Handlungen) Worte sind, und das ist verboten, während der Imam predigt, aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Hadiths.“

Außerdem heißt es (8/243): „Demjenigen, der (die Moschee) betritt, ist es nicht erlaubt, die Anwesenden, die der Predigt des Imams in der Moschee zuhören mit dem Friedensgruß zu grüßen, und es ist nicht erlaubt, dass die Anwesenden in der Moschee ihm während der Predigt antworten.“

Zudem (8/244): „Das Sprechen, während der Imam am Freitag die Predigt hält, ist nicht erlaubt, außer für denjenigen, der den Imam wegen eines dringenden Anliegens anspricht.“

Shaikh Ibn Uthaimin sagte: „Der Friedensgruß während der Freitagspredigt ist verboten. Es ist nicht erlaubt, dass eine Person, die eintritt, während der Imam die Freitagspredigt hält, den Friedensgruß auszusprechen, und das Antworten darauf ist ebenfalls verboten.“ „Fatawa Ibn Uthaimin” (16/100).

Shaikh Al-Albani sagte: „Der Ausdruck (im Hadith) ‚Ansit‘ (‚Schweige‘) wird (grundsätzlich) nicht als unnützes Gerede betrachtet, da es sich hierbei um das Gebieten des Guten und das Verbieten des Verwerflichen handelt. Dennoch nannte der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - es so, (da) es nicht erlaubt ist, und das geschieht im Hinblick auf die Priorisierung des Wichtigeren, nämlich dem Zuhören der Predigt des Imams, über das (in diesem Fall weniger) Wichtige, nämlich das Gebieten des Guten während der Predigt. Wenn das der Fall ist, dann gilt für alles, was den Stellenwert des Gebieten des Guten hat, dass es das gleiche Urteil hat wie das Gebieten des Guten (selbst). Wie steht es dann erst um das, was in der Rangordnung darunter liegt? Es ist zweifellos in diesem Fall noch mehr zu verbieten, und es wird als unnützes Gerede im rechtlichen Sinne betrachtet.“ „Al-Ajwiba An-Nafi'a" (S. 45).

Zusammenfassend:

Es ist für jeden, der am Freitag (in der Moschee) anwesend ist, verpflichtend, dem Imam zuzuhören, und es ist ihm nicht erlaubt, zu sprechen, während der Imam predigt, außer in den Fällen, die durch Beweise ausgenommen sind, wie das Sprechen mit dem Imam, das Antworten auf ihn oder das Handeln aus Notwendigkeit, wie das Retten eines Blinden vor dem Sturz oder was dem ähnelt.

Der Friedensgruß an den Imam und die Erwiderung des Friedensgruß an jene, die die Moschee (während der Predigt) betreten, fallen unter dieses Verbot, da das Sprechen mit dem Imam nur aus Nutzen oder Notwendigkeit erlaubt ist, und dazu gehört nicht der Gruß und das Antworten darauf.

Shaikh Ibn Uthaimin sagte in „Ash-Sharh Al-Mumt‘i“ (5/140): „Es ist dem Imam nicht erlaubt, ohne einen bestimmten Nutzen zu sprechen. Es muss einen Nutzen geben, der mit dem Gebet oder anderen Angelegenheiten zusammenhängt, über die es sinnvoll ist, zu sprechen. Wenn der Imam jedoch ohne einen Nutzen spricht, ist das nicht erlaubt.

Wenn es um eine Notwendigkeit geht, ist das Sprechen umso eher erlaubt. Eine solche Notwendigkeit kann darin bestehen, dass dem Zuhörer die Bedeutung eines Satzes in der Predigt unklar ist, sodass er fragt. Eine weitere Notwendigkeit könnte sein, dass der Imam einen Fehler bei der Rezitation eines Verses macht, der den Sinn verändert, wie zum Beispiel das Auslassen eines Satzes aus dem Vers oder Ähnliches.

Der Nutzen ist weniger dringlich als die Notwendigkeit. Ein Beispiel für einen Nutzen wäre, wenn der Lautsprecher nicht funktioniert. In diesem Fall darf der Imam sprechen und sagen: ‚Sieh nach dem Lautsprecher, was damit nicht stimmt.‘“

Und Allah weiß es am besten.

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