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534820/12/2003

Die islamische Beurteilung des Bedeckens des Gesichts der Frau während sie betet, wegen der Möglichkeit, dass fremde Männer vorbeikommen

Frage: 45871

Ist es Pflicht (für die Frau), das Gesicht während des Gebets zu verdecken, wenn fremde Männer zugegen sind oder deren Vorbeikommen zu erwarten ist, wie dies in der Al-Haraam-Moschee (in Makkah) vorkommt? Oder ist das Entschleiern des Gesichts unproblematisch?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Ash-Shaykh Saalih Al-Fawsaan sagte:

Die gesamte Frau ist während des Gebets eine ‘Awrah (etwas, das nicht zu sehen sein darf). So ist es ihre Pflicht, den gesamten Körper zu bedecken, außer ihr Gesicht, wenn mit ihr keine Männer außer ihren nächsten männlichen Verwandten (Mahaarim: Plural von „Mahram“) zugegen sind.

Wenn sie also allein ist oder mit ihr Männer der engeren Verwandtschaft (Mahaarim) zugegen sind, so lässt sie ihr Gesicht während dem Gebet unbedeckt.

Wenn sie aber in Gesellschaft anderer Männer außer den nächsten Verwandten (Mahaarim) ist, so bedeckt sie ihr Gesicht während des Gebets und während anderer Situationen, da das Gesicht eine ‘Awrah (etwas, das nicht zu sehen sein darf) ist.

Fataawa Al-Mar’ah Al-Muslimah (1/315)

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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