Ist es Pflicht (fĂŒr die Frau), das Gesicht wĂ€hrend des Gebets zu verdecken, wenn fremde MĂ€nner zugegen sind oder deren Vorbeikommen zu erwarten ist, wie dies in der Al-Haraam-Moschee (in Makkah) vorkommt? Oder ist das Entschleiern des Gesichts unproblematisch?
Ash-Shaykh Saalih Al-Fawsaan sagte:
Die gesamte Frau ist wĂ€hrend des Gebets eine âAwrah (etwas, das nicht zu sehen sein darf). So ist es ihre Pflicht, den gesamten Körper zu bedecken, auĂer ihr Gesicht, wenn mit ihr keine MĂ€nner auĂer ihren nĂ€chsten mĂ€nnlichen Verwandten (Mahaarim: Plural von âMahramâ) zugegen sind.
Wenn sie also allein ist oder mit ihr MÀnner der engeren Verwandtschaft (Mahaarim) zugegen sind, so lÀsst sie ihr Gesicht wÀhrend dem Gebet unbedeckt.
Wenn sie aber in Gesellschaft anderer MĂ€nner auĂer den nĂ€chsten Verwandten (Mahaarim) ist, so bedeckt sie ihr Gesicht wĂ€hrend des Gebets und wĂ€hrend anderer Situationen, da das Gesicht eine âAwrah (etwas, das nicht zu sehen sein darf) ist.
Fataawa Al-Marâah Al-Muslimah (1/315)
Und Allah weiĂ es am besten.