Was sind die Kategorien, für die man die Zakah abgeben muss?
Die Zakah-Berechtigten, für die die Zakah abgegeben wird
Question: 46209
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
„Die Kategorien, für die man die Zakah abgeben muss, sind acht. Allah, erhaben sei Er, hat sie auf klare und heilende Weise dargelegt. Er, der Mächtige und Gewaltige, berichtete, dass dies eine Verpflichtung und auf dem Wissen und der Weisheit aufgebaut ist. So sagte Er, mächtig ist Seine Erwähnung:
„Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise.“ [At-Tauba 9:60]
Diese acht Kategorien sind jene, denen die Zakah zusteht, für die man diese abgeben muss.
Die erste und die zweite: „für die Armen (Fuqara), die Bedürftigen (Masakin)“
Diesen wird die Zakah gegeben, damit sie davon ihre Notwendigkeiten und Bedürfnisse bezahlen können. Der Unterschied zwischen den Armen und den Bedürftigen ist, dass die Armen noch bedürftiger sind. Der eine von ihnen findet nichts, was ihm und seiner Familie für ein halbes Jahr reicht. Und die Bedürftigen befinden sich in einem besseren Zustand als die Armen, da sie die Hälfte von dem, was ausreicht, finden oder mehr, aber unter dem, was einem vollkommen ausreicht. Aufgrund ihres Bedarfs wird ihnen die Zakah jedoch gegeben.
Aber wie schätzen wir das Bedarf ab?
Die Gelehrten sagten, dass ihnen das, für ihren Bedarf, gegeben werde, was ihnen und ihrer Familie für ein Jahr ausreiche, da, wenn das Jahr vorbei wäre, man die Zakah, bezüglich des Vermögens, (wieder) abgeben müsse. Genauso wie das Zakah-Jahr die Schätzung der Zeit ist, in der die Zakah abgegeben werden muss, so sollte das Zakah-Jahr auch die Schätzung der Zeit sein, in der der Bedarf der Armen und Bedürftigen, welche die sind, denen die Zakah zusteht, abgegeben werden muss. Und dies ist eine schöne und gute Meinung. Das bedeutet, dass wir dem Armen und Bedürftigen das geben, was ihnen und ihrer Familie für die Zeitspanne eines vollen Jahres ausreicht. Oder wir geben ihm ein Werkzeug, mit dem er arbeiten kann, wenn er das Handwerk beherrscht, wie ein Schneider, Zimmermann, Schmied usw. Wichtig ist, dass wir ihm das geben, was ihm und seiner Familie für ein Jahr ausreicht
Die dritte: „diejenigen, die damit beschäftigt sind“
Gemeint sind diejenigen, die darüber, vom Befehlshaber aus, rechtliche Gewalt haben. Deshalb sagt Er: „diejenigen, die damit beschäftigt sind.“ [At-Tauba:60]
Er sagte nicht: „diejenigen, die darin beschäftigt sind.“ Das zeigt, dass sie eine Art rechtliche Gewalt darüber haben. Sie sind jene, die diese Steuern von ihren Besitzern erheben, sie unter den Leuten verteilen und (alles) notieren. Und diesen, die damit beschäftigt sind, wird etwas von der Zakah gegeben.
Aber wie viel wird ihnen davon gegeben?
Diejenigen, die mit der Zakah beschäftigt sind, haben den Anspruch als Beschäftigte beschrieben zu werden. Und wer Anspruch auf eine Eigenschaft hat, der bekommt das, was dieser Eigenschaft gerecht kommt. Demnach wird ihnen von der Zakah das abgegeben, was ihnen in ihrer Beschäftigung zusteht, egal ob sie reich oder arm sind, da sie die Zakah wegen ihrer Arbeit nehmen und nicht aufgrund ihres Bedarfs. Darauf basierend soll ihnen das von der Zakah abgegeben werden, was sie verdienen. Wenn aber diejenigen, die damit beschäftigt sind, arm sind, dann wird ihnen von der Zakah das gegeben, wofür sie gearbeitet haben, und das, was ihnen, aufgrund ihrer Armut, für die Zeitspanne eines Jahres ausreicht. Denn sie haben Anspruch auf die Zakah aufgrund von zwei Beschreibungen: Ihrer Beschäftigung damit und ihrer Armut. Somit wird ihnen die Zakah für beide Eigenschaften abgegeben. Aber wenn ihnen von der Zakah etwas für ihre Arbeit abgegeben wird und dies ihren Bedarf für die Zeitspanne eines Jahres nicht deckt, vervollständigen wir den Proviant für die Zeitspanne eines Jahres. Ein Beispiel dafür: Wenn wir annehmen, dass ihm für die Zeitspanne eines Jahres 10.000 Rial ausreichen. Und wenn wir ihnen die Zakah, aufgrund ihrer Armut, abgeben, erhalten sie 10.000 Rial. Wenn ihr Anteil von der Arbeit 2.000 Rial sind, dann müssen wir ihm für seine Arbeit 2.000 und aufgrund seiner Armut 8.000 Rial abgeben.
Die vierte: „diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen“
Es sind diejenigen, denen von der Zakah abgegeben wird, damit man ihnen den Islam vertraut macht: Entweder ein Ungläubiger, auf den man hofft, dass er den Islam annimmt, ein Muslim, dem wir davon (etwas) abgeben, damit der Glaube (Iman) in seinem Herzen stärker wird, oder ein Übler, dem wir (etwas) abgeben, um die Muslime vor seinem Übel abzuwehren. Und noch weitere, bei denen es zum Wohl der Muslime wird, wenn man (ihre Herzen) vertraut macht.
Aber ist es erforderlich, dass er ein Oberhaupt sein soll, dem, in seinem Volk, gehorcht wird, so dass das Vertraut machen seines Herzens einen allgemeinen Vorteil darbietet? Oder darf man ihm (von der Zakah) abgeben, um sein Herz vertraut zu machen oder für seinen persönlichen Vorteil? Wie ein Mann, der frisch den Islam angenommen hat und man sein Herz vertraut macht und sein Glaube stärker wird, wenn man ihm von der Zakah etwas abgibt?
Dies ist, unter den Gelehrten, ein Bereich der Meinungsverschiedenheit. Die stärkere Meinung bei mir aber ist, dass es kein Problem darstellt, wenn man ihm etwas abgibt, um ihm den Islam vertraut zu machen und seinen Glauben zu stärken. Auch wenn man ihm, von der Zakah, etwas als Einzelperson abgibt und nicht als Oberhaupt eines Volkes, da Allah, erhaben sei Er, allgemein saget: „Und diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen.“ [At-Tauba:60]
Und wenn es erlaubt ist, dass wir davon dem Armen etwas, für seinen körperlichen Bedarf, abgeben, dann ist es noch eher erlaubt, dass wir dem, dessen Glauben schwach ist, etwas davon abgeben, um seinen Glauben zu stärken. Denn die Stärkung des Glaubens, bezüglich der Person, ist wichtiger als die Nahrung des Körpers.
Diese sind vier, denen die Zakah in Form von Besitz abgegeben wird und sie werden es auch vollständig besitzen dürfen, sogar, wenn diese Eigenschaft (eine der vier eben erwähnten) von ihnen, während des Zakah-Jahres, verschwindet, müssen sie die Zakah nicht zurückzahlen. Vielmehr bleibt es für sie erlaubt, da Allah ihren Anspruch darauf mit dem „Laam“ (im Arabischen) ausdrückt. So sagt Er: „Die Almosen sind nur für (im Arabischen mit „Laam“) die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen …“ [At-Tauba:60]
Daraus entnehmen wir, dass, wenn der Arme während des Zakah-Jahres reich wird, er die Zakah nicht zurückzahlen muss. Wie wenn wir ihm 10.000 aufgrund seiner Armut abgeben, was ihm für die Zeitspanne eines Jahres hilft, dann aber macht Allah, erhaben sei Er, ihn, während des Zakah-Jahres, durch das Verdienen von Geld, dem Tod eines Verwandten, der ihm etwas vererbt etc., reich. Dann muss er das, was von dem Geld, das er von der Zakah genommen hat, nicht zurückzahlen, da es sein Besitz ist.
Die fünfte Art der Leute, denen die Zakah zusteht, ist „Riqaab“, denn Allah sagt: „Riqaab“ (im Deutschen: „(den Loskauf von) Sklaven.“), und die Gelehrten haben für „Riqaab“ drei Dinge erläutert:
1. Ein Mukatib, der sich selbst von seinem Herrn freikauft, mit einem Betrag, den er zu späterer Zeit auszahlt. Diesem wird das gegeben, was er für seinen Herrn begleichen kann.
2. Ein Sklave, der jemandem gehört und von der Zakah gekauft wird, um befreit zu werden.
3. Ein Muslim, der von den Ungläubigen gefangen wird. So wird den Ungläubigen von der Zakah etwas gegeben, damit sie diesen Gefangen befreien können. Genauso ist es bei einer Entführung. Wenn also ein Ungläubiger oder ein Muslim einen von den Muslimen entführt, besteht darin kein Problem, dass der Entführte mit einem Teil der Zakah freigekauft wird. Denn der Grund ist ein und derselbe, welcher der Loskauf des Muslims von der Gefangenschaft ist. Dies ist gilt aber nur, wenn wir nicht dazu in der Lage sind den Entführer dazu zu bringen ihn, ohne die Ausgabe von Geld, zu befreien, wenn der Entführte ein Muslim ist.
Der sechste: „die Verschuldeten“
Die Gelehrten, möge Allah ihnen barmherzig sein, haben die Schulden in zwei Teile eingeteilt: Eine Verschuldung um zu versöhnen und eine Verschuldung, um den Bedarf zu decken. Was die Verschuldung zur Versöhnung betrifft, so haben sie dafürBeispiele genannt, wie wenn zwischen zwei Stämmen Streit und Kriege herrschen und ein Mann von den Leuten des Guten, des Ansehens, der Ehre und Macht kommt und zwischen diesen zwei Stämmen mit etwas Geld, das er auf sich nimmt, schlichtet. So geben wir dem Schlichter etwas von der Zakah, dessen Betrag er auf sich nahm, als Belohnung für diese ehrbare Tat, für die er aufkam, um Hass und Feindschaft zwischen den Gläubigen und das Blutvergießen zu verhindern. Diesem wird, egal ob er reich oder arm ist, etwas abgegeben, da wir ihm nichts geben, damit er seinen Bedarf deckt. Vielmehr geben wir ihm, da er für ein allgemeines Wohl stand.
Was den zweiten angeht, so ist es derjenige, der für sich selbst verschuldet ist. Der sich selbst Schulden macht, um damit für seinen Bedarf zu bezahlen oder um etwas zu kaufen, das er braucht, aber (selber) kein Geld besitzt. Diesem werden die Schulden von der Zakah beglichen, unter der Bedingung, dass er selber kein Geld besitzt, mit dem er seine Schulden begleichen kann.
Hier gibt es eine Thematik: Ist es besser, wenn wir dem Verschuldeten das Geld von der Zakah geben, damit er (selber) seine Schulden begleicht, oder sollen wir zum Gläubiger gehen und für ihn die Schulden begleichen?
Es hängt davon ab. Wenn der Verschuldete danach bestrebt ist seine Schulden zu begleichen, seine (Zahlungs-)Verpflichtung zu entlasten und in dem, was man ihm gibt, damit er seine Schulden begleicht, vertrauenswürdig ist, dann geben wir es ihm selbst, damit er seine Schulden begleicht. Denn dies bedeckt ihn eher und hält ihn noch weiter davon fern sich vor den Menschen, die ihn (für ihr Geld) verlangen, zu beschämen.
Wenn der Verschuldete aber ein Geldverschwender ist, der Geld verschwendet und geht und sich unnötige Sachen kauft, wenn wir ihm Geld geben, damit er seine Schulden begleicht, dann werden wir es ihm nicht geben. Vielmehr gehen wir zu seinem Gläubiger und fragen ihn nach den Schulden von Soundso bei ihm. Dann geben wir ihm den Betrag dieser Schulden oder einen Teil davon, entsprechend dem, was leicht fällt.
Der siebte: „auf Allahs Weg“
Mit „Allahs Weg“ ist hier der Jihad auf dem Wege Allahs gemeint und nichts anderes. Es ist nicht richtig, dass damit alle Wege des Guten gemeint werden sollen. Denn, wenn damit alle Wege des Guten gemeint wären, dann würde die Beschränkung in Allahs, erhaben sei Er, Aussage keinen Nutzen bringen: „Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise.“ [At-Tauba:60]
Dann würde die Beschränkung keine Auswirkung haben. Somit ist mit „Allahs Weg“ der Jihad auf Allahs Weg gemeint. Demnach wird denjenigen, die auf Allahs Weg kämpfen, von deren Zustand scheint, dass sie kämpfen, damit Allahs Wort das höchste ist, von der Zakah das gegeben, was ihnen an Unterhalt und Waffen ausreicht. Es ist auch erlaubt, dass für sie die Waffen von der Zakah gekauft werden, damit sie damit kämpfen. Aber der Kampf muss auf Allahs Weg geführt werden. Und den Kampf auf Allahs Weg hat der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, bereits dargelegt, als er über einen Mann gefragt wurde, der aus Eifer, und einen, der aus Tapferkeit kämpft, und einen, der kämpft, damit man seine Position sieht. Welcher von ihnen befände auf Allahs Weg? Er antwortete:
„Wer kämpft, damit das Wort Allahs das höchste ist, so ist dies auf Allahs Weg.“
Der Mann, der aus Eifer für sein Heimatland, und anderen Arten des Eifers, kämpft, kämpft nicht auf Allahs Weg. Somit hat er keinen Anspruch auf das, worauf der Anspruch hat, der auf Allahs Weg kämpft, weder von materiellen diesseitigen Dingen, noch von jenseitigen Dingen. Und der Mann, der aus Tapferkeit kämpft, also, weil er es liebt zu kämpfen, da er tapfer ist, – und derjenige, der für eine Eigenschaft bekannt ist, liebt es dieser, egal auf welche Art, nachzukommen – kämpft auch nicht auf Allahs Weg. Und derjenige, der Kämpft, damit seine Position gesehen wird, kämpft aus Augendienerei und für Ansehen und nicht auf Allahs Weg. Und jeder, der nicht auf Allahs weg kämpft, hat keinen Anspruch auf die Zakah, denn Allah, erhaben sei Er, sagt: „auf Allahs Weg.“ Und derjenige, der auf Allahs Weg kämpft, ist derjenige, der kämpft, damit Allahs Wort das höchste ist.
Die Gelehrten sagten, dass zu „Allahs Weg“ auch der Mann gehört, der sich dem Streben nach islamischem Wissen widmet. Ihm wird demnach von der Zakah so viel abgegeben, wie sein Bedarf für Unterhalt, Kleidung, Essen, Trinken, Wohnen und Wissensbüchern ist. Denn das islamische Wissen ist eine Art des Jihads auf Allahs Weg. Imam Ahmad, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte sogar: „Nichts kommt dem Wissen gleich, wenn die Absicht rein ist.“ Das Wissen ist die Grundlage der gesamten islamischen Gesetzgebung. So gibt es keine islamische Gesetzgebung, außer durch Wissen. Und Allah, gepriesen und erhaben sei Er, sandte das Buch herab, damit die Menschen für die Gerechtigkeit eintreten, die Regeln ihrer islamischen Gesetzgebung lernen und was für sie an Glaubenssätzen, Aussagen und Taten notwendig ist. Was den Jihad auf Allahs Weg betrifft – ja, er gehört zu den edelsten Taten, vielmehrist er der Gipfel des Islam und an seinem Vorzug besteht kein Zweifel. Aber das Wissen hat im Islam eine große Stellung. Somit ist klar, und es besteht kein Problem darin, dass es im Jihad auf Allahs Weg mit inbegriffen ist.
(Wichtig ist zu erwähnen, dass mit dem Jihad hier nicht das gemeint ist, was die große Mehrheit der Menschheit als Terrorismus sieht. Der Text hier ist jedenfalls rein wissenschaftlich. Es ähnelt eher dem Sold oder das, was ein Staat an Steuern für seine Armee einfordert und ausgibt.)
Der achte: „und (für) den Sohn des Weges“
Dieser ist der Reisende, dessen Reise abbricht und sein Unterhalt aufgebraucht ist. Diesem wird etwas von der Zakah abgegeben, damit er sein Land erreicht, auch wenn er in seinem Land reich ist, da er bedürftig ist. Unter diesem Zustand sagen wir ihm nicht: „Du musst es ausleihen und wieder zurückzahlen.“ Denn in diesem Zustand zwingen wir ihn auf sich selbst mit Schulden zu belasten. Aber wenn er sich selber entscheidet Geld auszuleihen, und nichts von der Zakah nimmt, dann liegt die Sache an ihm. Wenn wir also eine Person finden, die von Mekka nach Medina reist, und sein Unterhalt während der Reise verloren geht und er (sonst) nichts hat, aber in Medina reich ist, geben wir ihm nur das, was ihm hilft nach Medina anzukommen, denn das ist seine Notlage, aber mehr geben wir ihm nicht.
Wenn wir nun die Arten derer, denen es zusteht von der Zakah bezahlt zu werden, kennen, wird alles andere an allgemeinem oder speziellen Wohl nicht von der Zakah bezahlt. Darauf basierend wird mit der Zakah nicht der Bau einer Moschee, Straßensanierungen, der von Büchereien und was dem ähnelt bezahlt. Denn Allah, der Mächtige und Gewaltige, erwähnte die Arten derer, denen die Zakah zusteht, indem Er sagt: „Als Verpflichtung von Allah.“ [At-Tauba:60]
Das heißt, dass diese Einteilung als Verpflichtung von Allah, der Mächtige und Gewaltige, kam: „Allah ist Allwissend und Allweise.“
Dann fragen wir: Muss jeder Art von ihnen die Zakah gegeben werden, da das „Waw“ (im Arabischen) alle mit einbezieht?
Die Antwort ist, dass das nicht sein muss, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, zu Mu’adh ibn Jabal, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte, als er ihn in den Jemen sandte: „Bringe ihnen bei, dass Allah ihnen eine Spende, in Bezug auf ihr Vermögen, auferlegt hat, welche von ihren Reichen genommen und ihren Armen gegeben wird.“ Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erwähnte nur eine einzige Art. Dies beweist, dass Allah, erhaben sei Er, nur die Richtung dieses Anspruchs darlegte. Damit ist nicht gemeint, dass du diese Arten verallgemeinern sollst.
Wenn aber gesagt wird: „Welche, von diesen acht Arten, hat am ehesten darauf Recht, dass die Zakah für sie ausgegeben wird?“
Wir antworten, dass am ehesten, die sind, deren Bedarf am stärksten ist, denn sie alle haben Anspruch auf diese Eigenschaft. Wer also am intensivsten dazu drängt und es braucht, dem steht es am ehesten zu. Meistens aber sind diese die Armen und Bedürftigen. Deshalb beginnt Allah, erhaben sei Er, mit ihnen und sagte:
„Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Allahs ist Allwissend und Allweise.“ [At-Tauba:60]
Und Allah weiß es am besten.“
Source:
Islam Q&A