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02/Shawwal/1446 , 31/March/2025

Auf ihn lastet noch die Zakah auf die Handelsware, jedoch hat er (derzeit) kein Geld

Frage: 47761

Eine Person besitzt ein Stück Land (Grundstück), bei dem Bereits ein ganzes Jahr verstrichen ist, und sie (also die Person) müsste darauf die Zakah auf Handelsware entrichten. Wie soll die Zakah hierbei entrichtet werden, wobei gesagt werden muss, dass die Person (derzeit) kein Bargeld besitzt oder nur sehr wenig?

Inhalt der Antwort

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Die Zakah auf Handelsgüter ist verpflichtend und dies laut Buch (also dem Quran) und der Sunnah.

Was das Buch angeht, so laut dem Verständnis der Aussage des Erhabenen: „O die ihr glaubt, gebt aus von den guten Dingen aus eurem Erworbenen und von dem, was Wir für euch aus der Erde hervorgebracht haben.“ [2:267]

Mujahid sagte: „‚…gebt aus von den guten Dingen aus eurem Erworbenen…‘ Damit ist der Handel gemeint.“

Was die Sunnah betrifft, so wurde von Abu Dawud (1562) über Samurah Ibn Jundub überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte uns anzuordnen, die Sadaqah (also die Zakah) für das zu entrichten, was wir für den Handel vorbereitet hatten.“ Die Überlieferungskette des Hadithes wurde teil bemängelt, jedoch haben manche Leute des Wissens ihn als gut (arab. hasan) eingestuft, so z. B. Ibn Abdil-Barr - möge Allah ihm barmherzig sein. Und darauf bezogen sich auf die Gelehrten des Ständigen Komitees.

Siehe „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (9/331).

Was also für den Handel bereitet wurde, so muss dafür die Zakah entrichtet werden, wenn der Mindestbetrag (arab. Nisab) erreicht wurde und ein ganzes Jahr (arab. Haul) verstrichen ist.

Demnach, o mein Bruder und Fragender, wenn bei deinem Grundstück ein ganzes Jahr verstrichen ist, musst du die Zakah dafür entrichten, indem du den Wert ausrechnest am Ende des Jahres und dann 2,5% herausgibst. Wenn z. B. der Wert 100.000 Dinar betragen sollte, musst du 2,5% davon an Zakah entrichten, also 2500 Dinar. So gehst du dann vor.

Solltest du Geld haben, musst du dies herausgeben. Und es ist nicht erlaubt, die Entrichtung der Zakah hinauszuzögern, bis du das Grundstück verkauft hast. Solltest du aber kein Geld besitzen, welches du herausgeben kannst, dann lasten auf dich Schulden, welche du dann entrichtest, wenn es dir möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, bis du das Grundstück verkauft hast, musst du den Betrag der Zakah für die ganzes Jahren, in denen die Zakah verpflichtend war, entrichten.

Shaykh Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Für das Grundstück, welches für den Handel bereitsteht muss die Zakah entrichtet werden. Der Beweis dafür ist der bekannte Hadith von Samurah Ibn Jundub - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, der sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte uns anzuordnen, die Sadaqah für das zu entrichten, was wir für den Handel vorbereitet hatten.“ Und mit ‚Sadaqah‘ ist hier die Zakah gemeint.“ Zitatende.

Und er sagte auch: „Wenn das Grundstück, wie z. B. ein Haus oder ein Auto etc. für den Handel bereitsteht, muss jedes Jahr für den Wert die Zakah darauf entrichten werden, wenn ein ganzes Jahr verstrichen. Und es ist nicht gestattet, dies nach hinten zu schieben, außer derjenige, der nicht zur Entrichtung der Zakah imstande ist, da er ansonsten kein anderes Vermögen hat. Dieser wird Zeit gewährt, bis er es (also dieses Grundstück) verkauft und dann die Zakah auf alle (vorigen) Jahre entrichtet. Für jedes Jahr je nach Wert eines vorigen ganzen Jahres. Abgesehen davon, ob der Wert mehr oder weniger ist als das, womit er das Grundstück oder das Auto gekauft hatte.“ Zitatende.

Siehe „Majmu Fatawa Ibn Baz“ (14/160-161).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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Auf ihn lastet noch die Zakah auf die Handelsware, jedoch hat er (derzeit) kein Geld - Der Islam - Frage und Antwort