Ist der I'tikaf in jeder Moschee gültig?
Ist der I’tikaf in jeder Moschee gültig?
Question: 48985
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Die Gelehrten waren sich über die Beschreibung/Eigenschaften einer Moschee, in der es erlaubt ist den I'tikaf zu vollziehen, uneinig. So waren einige der Ansicht, dass der I'tikaf in jeder Moschee gültig ist, auch wenn das Gemeinschaftsgebet darin nicht verrichtet wird. Sie handeln hier nach der Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch (zur Andacht) in die Gebetsstätten zurückgezogen habt!“ [Al-Baqarah:187]
Imam Ahmad war der Ansicht, dass zu den Bedingungen einer Moschee die Verrichtung des Gemeinschaftsgebet gehört. Er argumentierte hier mit Folgendem:
1. Die Aussage von 'Aischah: „Es gibt keinen I'tikaf, außer in einer Moschee, in der das Gemeinschaftsgebet verrichtet wird.“ Überliefert von Al-Baihaqi und Al-Albani stufte dies in der Abhandlung „Qiyam Ramadan“ als authentisch ein.
2. Ibn 'Abbas -möge Allah mit beiden zufrieden sein- berichtete: „Es gibt keinen I'tikaf, außer in einer Moschee, in der das Gebet verrichtet wird.“ Aus „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyyah“ (5/212).
3. Wenn man den I'tikaf in einer Moschee vollzieht, in der das Gemeinschaftsgebet nicht verrichtet wird, führt dies zu einer von zwei Angelegenheiten:
Erstens: Entweder man unterlässt das Gemeinschaftsgebet, obwohl es dem Mann nicht erlaubt ist das Gemeinschaftsgebet zu unterlassen, außer durch einen Entschuldigungsgrund.
Zweitens: Oder man verlässt oft den Bereich des I'tikaf, weil man zu einer anderen Moschee geht, um das Gebet zu verrichten, was dem I'tikaf widerspricht. Siehe auch „Al-Mughni“ (4/461).
Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/312): „[Es (I'tikaf) ist nur einer Moschee gültig, in der das Gemeinschaftsgebet verrichtet wird.] Ist hier das Freitags- oder Gemeinschaftsgebet gemeint?
Die Antwort ist: Die Moschee, in der das Gemeinschaftsgebet verrichtet wird. Die Verrichtung des Freitagsgebets ist nicht bedingt, denn eine Moschee, in der das Gemeinschaftsgebet nicht verrichtet wird, kann man nicht Moschee, mit der richtigen Bedeutung, nennen, wie bei einer Moschee, von der sich die Leute fern halten.“
Somit ist die Verrichtung des Freitagsgebets in der Moschee (für den I'tikaf) nicht bedingt, da es (das Freitagsgebet) nicht jedesmal wiederholt wird, wodurch es (dem I'tikaf) schadet, die Moschee zu verlassen, im Gegensatz zu den fünf Gebeten, da sich diese Tag und Nacht wiederholen.
Diese Bedingung, dass in der Moschee das Gemeinschaftsgebet verrichtet werden muss, bezieht sich auf den Mann, der den I'tikaf vollzieht. Was die Frau angeht, so ist ihr I'tikaf in jeder Moschee gültig, auch wenn das Gemeinschaftsgebet darin nicht verrichtet wird, da es für sie nicht verpflichtend ist.
Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“: „Die Frau darf in jeder Moschee den I'tikaf vollziehen. Und die Verrichtung des Gemeinschaftsgebets, ist für sie nicht bedingt, da es für sie nicht verpflichtend ist. Dieser Ansicht war auch Asch-Schafi'i.“
Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/313): „Es besteht kein Problem darin, wenn die Frau den I'tikaf in einer Moschee vollzieht, in der das Gemeinschaftsgebet nicht verrichtet wird, da es für sie nicht verpflichtend ist.“
Source:
Islam Q&A