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Das Tragen von Socken im Ihram-Zustand bei Mann und Frau

Frage: 49034

Ich bin für die 'Umrah in den Ihram-Zustand eingetreten, jedoch war es kalt. Deshalb habe ich Socken getragen. Was muss ich nun tun?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Es ist dem Mann, der im Ihram-Zustand ist, nicht erlaubt Socken zu tragen. Die Frau aber darf dies tun.

Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (7/154): „Frage: Ist es ihr (der Frau, die im Ihram-Zustand ist) verboten Socken zu tragen?“

Antwort: „Nein, es ist nur dem Mann verboten Socken zu tragen.“

Wenn der Mann sie aber anziehen muss, dann ist es im erlaubt, jedoch muss er einen Ersatz leisten. Entweder, indem er ein Schaf schlachtet, sechs Arme speist oder drei Tage fastet. Er darf von diesen drei Dingen tun, was er will.

Das Ständige Komitee wurde über Tragen von Socken und den Tawaf mit ihnen gefragt, wenn man zur Hajj kommt (Tawaf Qudum) und den Tawaf der 'Umrah vollzieht.

Antwort: Es ist dem Mann nicht erlaubt, wenn er sich für die Hajj oder 'Umrah im Ihram-Zustand befindet, Socken zu tragen. Wenn er dies aber braucht, aufgrund einer Krankheit etc., dann ist es ihm erlaubt, jedoch muss er einen Ersatz leisten. Dieser ist entweder das Fasten an drei Tagen, die Speisung von sechs Armen, und für jeden Armen gibt er einen halben Sa' aus Datteln etc. oder das Schlachten eines Schafes.“

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah Lil Buhuth Al-'Ilmiyah wal Ifta” (11/183).

Quelle

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