Was ist das Urteil darüber einen obligatorischen Fastentag, den man nachholt, zu brechen?
Das Urteil darüber einen obligatorischen Fastentag, den man nachholt, zu brechen (bevor man sein Fasten brechen darf).
Question: 49985
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Wer damit anfängt ein obligatorisches Fasten zu vollziehen, wie das Nachholen vom Ramadan, dem ist es nicht erlaubt ohne Entschuldigungsgrund, wie die Krankheit oder Reise, sein Fasten zu brechen.
Doch wenn man das Fasten bricht, ob mit oder ohne Entschuldigungsgrund, so muss man diesen Tag nachholen und an seiner Stelle an einen (anderen) Tag fasten.
Jedoch muss man für das Fastenbrechen keine Sühne begleichen, egal ob mit oder ohne Entschuldigungsgrund, da die Sühne nur zur Pflicht wird, wenn man tagsüber im Ramadan Geschlechtsverkehr hat.
Und wenn man ohne Entschuldigungsgrund sein Fasten bricht, so muss man reuig zu Allah von dieser verbotenen Tat zurückkehren.
Ibn Qudama (412/4) sagte:
„Wer im obligatorischen Fasten eintritt, wie das Nachholen vom Ramadan, das Fasten eines Eides oder das Fasten einer Sühne, so ist es diesem nicht erlaubt davon auszutreten. Darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheit, und alles Lob gebührt Allah.“ (Zusammengefasst)
An-Nawawi sagte in „Al-Majmu'“ (383/6):
Wenn man während des Fastens außerhalb vom Ramadan Geschlechtsverkehr hat, ob beim Nachholen oder bei einem Eid etc., so lastet keine Sühne auf die Person. Die Mehrheit (der Gelehrten ist dieser Meinung. Qatada aber sagte, dass die Sühne verpflichtend sei, wenn man das Nachholen vom Ramadan ungültig machen würde.“
Siehe auch in „Al-Mughni“ (378/4).
Schaikh Ibn Baz (355/15) wurde in „Majmu' Al-Fatawa“ gefragt:
„Ich habe an einem Tag mein Fasten nachgeholt. Doch nach dem Mittagsgebet habe ich Hunger verspürt, woraufhin ich vorsätzlich gegessen und getrunken habe, nicht aus Versehen und auch nicht aus Unwissenheit. Was ist das Urteil über meine Tat?“
Schaikh ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt (451/20):
„Ich habe in den letzten Jahren (mal) mein Fasten nachgeholt und habe dann vorsätzlich mein Fasten gebrochen. Danach aber habe ich es nachgeholt, indem ich nur einen Tag nachgeholt habe. Ich weiß jedoch nicht, ob es mit nur einem Tag nachgeholt werden kann, so wie ich es getan habe, oder muss ich zwei Monate hintereinander fasten? Lastet auf mir die Sühne? Ich bitte um eine Antwort.“
Source:
Islam Q&A