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70,28918/Dschumada I/1438 , 15/February/2017

Das Gebet aus Faulheit zu unterlassen

Frage: 5208

Wenn ich nur aus Faulheit nicht bete, werde ich dann als UnglĂ€ubiger oder als sĂŒndiger Muslim betrachtet?

Inhalt der Antwort

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

„Imam Ahmad war der Meinung, dass derjenige, der das Gebet aus Faulheit unterlĂ€sst, ein UnglĂ€ubiger sei, was auch die stĂ€rkere Meinung ist. Die Beweise, aus dem Buch Allahs, der Sunnah Seines Gesandten, den Aussagen der Altvorderen und der richtigen ÜberprĂŒfung, sprechen dafĂŒr.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti‘ ‘ala Zad Al-Mustaqni‘“ (26/2).

Und derjenige, der ĂŒber die Überlieferungstexte des Korans und der Sunnah nachdenkt, wird feststellen, dass sie beweisen, dass derjenige, der das Gebet unterlĂ€sst, großen Unglauben (Kufr Akbar) begeht, der einen aus der Religion ausschließt.

So gehört zu den Beweisen aus dem Koran die Aussage Allahs -erhaben sei Er-:

„Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure BrĂŒder in der Religion.“ [At-Tauba:11]

Der Beweis in diesem Vers ist, dass Allah -erhaben sei Er- fĂŒr die Festigung zwischen uns und den Götzendienern drei Bedingungen gestellt hat: Dass sie von der Götzendienerei reuig zurĂŒckkehren, das Gebet verrichten und die Zakah entrichten. Wenn sie also von der Götzendienerei reuig zurĂŒckkehren, das Gebet aber nicht verrichten und die Zakah auch nicht entrichten, dann sind sie nicht unsere BrĂŒder. Und wenn sie das Gebet verrichten, aber nicht die Zakah entrichten, dann sind sie auch nicht unsere BrĂŒder. Die BrĂŒderschaft in der Religion wird erst entfallen, wenn man von der Religion gĂ€nzlich austritt. Somit wird sie nicht durch Frevel oder kleinen Unglauben entfallen.

Er -erhaben sei Er- sagte auch:

„Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlĂ€ssigten und den Begierden folgten. So werden sie (den Lohn fĂŒr ihre) Verirrung vorfinden, außer demjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt. Jene werden in den (Paradies)garten eingehen und ihnen wird in nichts Unrecht zugefĂŒgt.“ [Maryam:59-60]

Der Beweis ist, dass Allah ĂŒber diejenigen sagte, die das Gebet vernachlĂ€ssigen und den Begierden folgen: „außer demjenigen, der bereut und glaubt.“ Dies beweist, dass sie, wĂ€hrend ihrer VernachlĂ€ssigung des Gebets und ihres Befolgen der Begierden, keine GlĂ€ubigen waren.

Was den Beweis aus der Sunnah, ĂŒber den Unglauben desjenigen, der das Gebet unterlĂ€sst, betrifft, so sagte er -Allahs Segen und Frieden auf ihm-:

„Gewiss, zwischen dem Mann, der Götzendienerei und dem Unglauben ist das Unterlassen des Gebets.“

Überliefert von Muslim im Buch des Glaubens, von Jabir Ibn ‘Abdillah, vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ĂŒberliefert.

Buraida Ibn Al-Husaib -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen: „Das Abkommen zwischen uns und ihnen ist das Gebet; wer es unterlĂ€sst, der begeht Unglauben.“

Überliefert von Ahmad, Abu Dawud, At-Tirmidhi, An-Nasaai und Ibn Majah.

Mit dem Unglauben ist hier der große Unglaube gemeint, der einen aus der Religion ausschließt, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- das Gebet zu einer Trennung zwischen den GlĂ€ubigen und UnglĂ€ubigen machte. Und es ist bekannt, dass die Religion des Unglaubens nicht die Religion des Islams ist. Wer also diesem Abkommen nicht nachkommt, der gehört zu den UnglĂ€ubigen.

Darin wird auch von 'Auf Ibn Malik -möge Allah mit ihm zufrieden sein- ĂŒberliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Eure besten FĂŒhrer sind diejenigen, die ihr liebt und die euch lieben und die fĂŒr euch beten und fĂŒr die ihr betet. Und eure ĂŒbelsten FĂŒhrer sind diejenigen, die ihr hasst und die euch hassen und euch verfluchen und die ihr verflucht.“ Es wurde gesagt: „Oh Gesandter Allahs, sollen wir sie nicht mit dem Schwert bekĂ€mpfen?“ Er antwortete: „Nein, solange sie unter euch das Gebet verrichten.“

In diesem Hadith ist ein Beweis, dass man die FĂŒhrer mit dem Schwert bekĂ€mpfen darf, wenn sie das Gebet nicht verrichten. Jedoch ist es nicht erlaubt gegen die FĂŒhrer zu kĂ€mpfen, außer wenn sie einer klaren Sache des Unglaubens nachgegangen sind, bei dem wir, bei Allah -erhaben sei Er-, einen Beweis haben. Denn ‘Ubada Ibn As-Samit -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- lud uns ein, so haben wir ihm die Treue geschworen. So gehörte zu dem, was er von uns entnahm, dass wir ihm die Treue geschworen haben zu hören und zu gehorchen, in schweren und leichten UmstĂ€nden, in guten und schlechten Zeiten, nicht selbstsĂŒchtig zu sein und dass wir nicht den Befehl der Verantwortlichen/der Obrigkeit bekĂ€mpfen.“ Er sagte: „Außer, wenn ihr einen klaren Unglauben seht, bei dem ihr von Allah einen Beweis habt.“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim.

Demzufolge ist ihr Unterlassen des Gebets, ĂŒber das der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- anfĂŒhrt, dass man sie (infolgedessen) mit dem Schwert bekĂ€mpfen soll, ein klarer Unglaube, bei dem wir von Allah einen Beweis haben.

Wenn nun jemand sagt: Ist es nicht erlaubt, dass man die Überlieferungstexte, die beweisen, dass derjenige, der das Gebet unterlĂ€sst, unglĂ€ubig sei, auf diejenigen bezieht, die es aus Verleugnung ihrer Pflicht unterlassen?

So sagen wir, dass dies nicht erlaubt ist, da es darin zwei Dinge gibt, die verboten sind:

1. Dass man die Beschreibung negiert, die vom Gesetzgeber berĂŒcksichtigt wurde und das Urteil darin mit einbezogen wurde. Denn der Gesetzgeber bezieht das Urteil des Unglaubens auf das Unterlassen, nicht dem Verleugnen, und bestĂ€tigte die BrĂŒderschaft in der Religion, wenn man das Gebet verrichtet und nicht, wenn man seine Verpflichtung bestĂ€tigt. Denn Allah -erhaben sei Er- hat nie gesagt: „Wenn sie aber bereuen und die Verpflichtung des Gebets bestĂ€tigen 
“, und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat nie gesagt: „Zwischen dem Mann, der Götzendienerei und dem Unglauben ist das Verleugnen der Verpflichtung des Gebets“, oder: „Das Abkommen zwischen uns und ihnen, ist das BestĂ€tigen, dass das Gebet verpflichtend ist; wer aber die Verpflichtung leugnet, der begeht Unglauben.“ Und wenn dies das wĂ€re, was Allah -erhaben sei Er- und Sein Gesandter meinen, dann wĂŒrde der Verzicht darauf der Darlegung widersprechen, mit der der Koran kam. Allah -erhaben sei Er- sagte:

„Und Wir haben dir das Buch offenbart als klare Darlegung von allem.“ [An-Nahl:89]

Und Er -erhaben sei Er- sagte, indem Er Seinen Propheten anspricht:

„Und Wir haben zu dir die Ermahnung hinab gesandt, damit du den Menschen klar machst, was ihnen offenbart worden ist.“ [An-Nahl:44]

2. Eine Beschreibung zu berĂŒcksichtigen, die der Gesetzgeber nicht zu einem Grund fĂŒr das Urteil machte. Denn das Verleugnen der Verpflichtung der fĂŒnf Gebete erfordert den Unglauben desjenigen, der, durch seine Unwissenheit, darin nicht entschuldigt ist, egal ob er betet oder es unterlĂ€sst. Wenn also eine Person die fĂŒnf Gebet betet und allem nachkommt, was als Bedingungen, SĂ€ulen, Pflichthandlungen und erwĂŒnschten Dingen berĂŒcksichtigt wird, jedoch ihre Verpflichtung leugnet, ohne einen Entschuldigungsgrund darin zu haben, dann wĂ€re er ein UnglĂ€ubiger, obwohl er betet. Dadurch wird klar, dass es nicht richtig ist, wenn man die Überlieferungstexte so versteht, dass damit derjenige gemeint ist, der das Gebet unterlĂ€sst, weil er seine Verpflichtung leugnet. Richtig aber ist, dass derjenige, der das Gebet unterlĂ€sst, so einen Unglauben begeht, dass dies ihn aus der Religion ausschließt, entsprechend dem, was klar und deutlich von Ibn Abi Haatim, in seinen „Sunan“, von ‘Ubada Ibn As-Samit -möge Allah mit ihm zufrieden sein- ĂŒberliefert wurde:

„Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wies uns an: „Setzt Allah keine Teilhaber und unterlasst das Gebet nicht absichtlich. Denn wer es absichtlich unterlĂ€sst, der verlĂ€sst die Religion.“

Und wenn wir dies auch auf denjenigen beziehen, der es aus Verleugnung unterlĂ€sst, so wĂŒrde die Spezifizierung des Gebets in den Überlieferungstexten keinen Nutzen haben. Denn dieses Urteil ist allgemein auf die Zakah, das Fasten und die Hajj bezogen. Wer etwas davon unterlĂ€sst, indem er ihre Verpflichtung verleugnet, der begeht eine Tat des Unglaubens, solange er durch Unwissenheit unentschuldigt ist.

Und so wie der Unglaube desjenigen, der das Gebet unterlĂ€sst, dem akustischen und ĂŒberlieferten Beweis entspricht, so entspricht er auch dem rationalen und optischen Beweis. Wie kann also eine Person Glauben besitzen und dabei das Gebet unterlassen, welches die StĂŒtze der Religion ist? Und alles, was, bezĂŒglich des Ansporns danach zu handeln, ĂŒberliefert wurde, erfordert von jedem GlĂ€ubigen mit Verstand, dass er es verrichtet und sich dazu beeilt.Und alles, was, bezĂŒglich der Warnung davor es zu unterlassen, ĂŒberliefert wurde, erfordert von jedem GlĂ€ubigen mit Verstand, dass er sich davor hĂŒtet es zu unterlassen und zu vernachlĂ€ssigen. Es also zu unterlassen, obwohl diese Erfordernis da ist, lĂ€sst keinen Glauben mit dem Unterlassen ĂŒbrig.

Wenn dann jemand fragt, ob es nicht sein könne, dass mit dem „Unglauben“ (Kufr) desjenigen, der das Gebet unterlĂ€sst, die „Undankbarkeit der Gunst“ (Kufr An-Ni’ma) gemeint sein könnte und nicht der Unglaube in der Religion? Oder dass damit der kleine Unglaube, nicht der große, gemeint sein könnte, so dass es wie seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage wĂ€re: „Es gibt zwei Eigenschaften im Menschen, welche zu den Eigenschaften des Unglaubens (Kufr) gehören: Das SchmĂ€hen/Verunglimpfen der Abstammung und das Wehklagen ĂŒber den Toten.“ Er sagte auch: „Den Muslim zu beleidigen ist Frevel und ihn zu BekĂ€mpfen ist Unglaube (Kufr).“ Etc?

So sagen wir, dass diese Interpretation, aus (folgenden) Punkten, falsch ist:

1. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- setzte das Gebet zu einer trennenden Grenze zwischen dem Unglauben und dem Glauben, zwischen den GlĂ€ubigen und den UnglĂ€ubigen. Er macht die Begrenzung klar und schließt die eine (Seite) von der anderen aus. Somit sind die zwei Begrenzungen unterschiedlich und die eine hat mit der anderen nichts zu tun.

2. Das Gebet ist eine der SĂ€ulen des Islams. So erfordert die Beschreibung desjenigen, der es unterlĂ€sst, dass er unglĂ€ubig sei, dass damit der Unglaube gemeint ist, der einen aus dem Islam ausschließt. Denn er zerstört eine SĂ€ule des Islams im Gegensatz zu dem, ĂŒber den man den Unglauben ausspricht, der eine Tat des Unglaubens (selbst) begeht.

3. Es gibt weitere Überlieferungstexte, die beweisen, dass derjenige, der das Gebet unterlĂ€sst, so einen Unglauben begeht, dass er aus der Religion austritt. Somit muss man den Unglauben so verstehen, wie sie ihn beweisen, damit die Überlieferungstexte ĂŒbereinstimmen.

4. Den Unglauben zum Ausdruck zu bringen, unterscheidet sich. So sagte er ĂŒber das Unterlassen des Gebets: „Zwischen dem Mann und zwischen der Götzendienerei und dem Unglauben (Al-Kufr).“ Er drĂŒckte den Begriff „Al-Kufr“ (auf Arabisch) mit dem arabischen Artikel „Al“ aus, was darauf hinweist, dass mit der Unglauben selbst gemeint ist, im Gegensatz zum Begriff „Kufr“ (unbestimmt, ohne Artikel) oder dem Verb „kafara“. Denn diese weisen darauf hin, dass jenes zum Unglauben (Al-Kufr) gehört, oder dass es eine Tat des Unglaubens (Kufr) ist und nicht der allgemeine Unglaube, der einen aus dem Islam ausschließt.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte im Buch „Iqtidaa` As-Siraat Al-Mustaqim“ (S. 70, As-Sunna-Al-Muhammadiya-Verlag) ĂŒber die Aussage des Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Es gibt zwei Eigenschaften in den Menschen, welche zu den Eigenschaften des Unglaubens (Kufr) gehören 
“. Er sagte: „Mit seiner Aussage, dass sie „zu den Eigenschaften des Unglaubens gehören“, ist gemeint, dass diese beiden Eigenschaften ein Unglaube sind, der in den Menschen existiert. So sind dieselben Eigenschaften Unglaube, da sie zu den Taten des Unglaubens gehören. Diese existieren in den Menschen, jedoch wird nicht jeder, in dem ein Zweig des Unglaubens existiert, zu einem absoluten UnglĂ€ubigen, solange nicht der Unglaube selbst in ihm ist. Genauso verhĂ€lt es sich, dass nicht jeder, in dem ein Zweig des Glaubens existiert, dadurch zu einem GlĂ€ubigen wird, solange in ihm nicht das Fundament und der Glauben selbst ist. Es gibt einen Unterschied zwischen dem „Kufr“, der durch „Al“ (arabischer Artikel) bestimmt wird, so wie in seiner -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage steht: „Nichts ist zwischen dem Diener und dem Unglauben (Al-Kufr) oder der Götzendienerei (Asch-Schirk), außer das Unterlassen des Gebets“, und zwischen dem unbestimmten „Kufr“, in Bezug auf die BestĂ€tigung.“

Wenn nun klar ist, dass derjenige, der das Gebet ohne Entschuldigungsgrund unterlĂ€sst, ein UnglĂ€ubiger ist, der aus der Religion austritt, entsprechend diesen Beweisen, dann entspricht die richtige Meinung dem, was Imam Ahmad folgt, was auch eine der zwei Aussagen von Asch-Schafi’i waren, so wie es Ibn Kathir in der ErklĂ€rung der Aussage Allahs -erhaben sei Er-: „Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlĂ€ssigten und den Begierden folgten“, [Maryam:59] erwĂ€hnte. Ibn Al-Qayyim erwĂ€hnte im Buch „As-Salah“, dass es eine von den zwei Ansichten in der Rechtschule von Asch-Schafi’i wĂ€re und dass At-Tahawi dies von Asch-Schafi’i selbst ĂŒberlieferte.

Dies war auch die Meinung der Mehrheit der ProphetengefĂ€hrten. Es haben sogar mehrere ihren Konsens diesbezĂŒglich ĂŒberliefert. ‘Abdullah Ibn Schaqiq sagte: „Die GefĂ€hrten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- haben das Unterlassen keiner Tat als Unglaube angesehen, bis auf das (Unterlassen) des Gebets.“ Überliefert von At-Tirmidhi und Al-Haakim, den er entsprechend der Bedingung der zwei Schaikhs als authentisch einstufte.

Ishaq Ibn Rahawaih, der bekannte Imam, sagte:

„Es wurde vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch ĂŒberliefert, dass derjenige, der das Gebet unterlĂ€sst, ein UnglĂ€ubiger ist.“

Genauso war die Meinung der Gelehrten, von der Zeit des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bis zu unserem heutigen Tag, dass derjenige ein UnglÀubiger ist, der das Gebet absichtlich unterlÀsst, bis die Zeit vergeht.

Ibn Hazm erwĂ€hnte, dass dies von ‘Umar, ‘Abdurrahman Ibn ‘Auf, Mu’adh Ibn Jabal, Abu Huraira und anderen ProphetengefĂ€hrten ĂŒberliefert wurde und sagte: „Wir kennen, unter den ProphetengefĂ€hrten, keinen, der diesem widersprochen hat.“

Al-Mundhiri ĂŒberlieferte dies von ihm in „At-Targhib wa At-Tarhib“ und fĂŒgte unter den ProphetengefĂ€hrten noch hinzu: ‘Abdullah Ibn Mas’ud, ‘Abdullah Ibn ‘Abbas, Jabir Ibn ‘Abdillah und Abu Ad-Darda` -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-. Er sagte: „Und unter denjenigen, die keine ProphetengefĂ€hrten waren: Ahmad Ibn Hanbal, Ishaq Ibn Rahawaih, ‘Abdullah Ibn Al-Mubarak, An-Nakha’i, Al-Hakam Ibn ‘Utaiba, Ayyub As-Sakhtiyani, Abu Dawud At-Tayalisi, Abu Bakr Ibn Abi Schaiba, Zuhair Ibn Harb und andere.““

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: 

Quelle: „Risalah fi Hukm Tarik As-Salah“ (Ein Schreiben ĂŒber das Urteil desjenigen, der das Gebet unterlĂ€sst) von Schaikh Muhammad Ibn Salih Al-‘Uthaimin

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