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Das Urteil darüber im Ramadan eine Frauenärztin zu besuchen

Frage: 66608

Wie ist das Urteil darüber im Ramadan eine Frauenärztin zu besuchen?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Es ist der Frau nicht verboten eine Ärztin zur Untersuchung zu besuchen, solange sie sich an die islamrechtlichen Richtlinien, in Bezug auf das Zeigen der Blöße, hält. Diese Richtlinien wurden in der Antwort auf die Frage Nr. 5693 dargelegt.

Was die inneren Untersuchungen der Gebärmutter mit der Hand oder einem Spekulum betrifft, so bricht dies das Fasten nicht. In der Antwort auf die Frage Nr. 38023 wurden bereits die Dinge erwähnt, die das Fasten brechen, und die, die das Fasten nicht brechen. Dazu gehört:

„Zu den Dingen, die das Fasten nicht brechen: Alles was in die Vagina eingeführt wird, wie Zäpfchen, Lotionen, dem Kolposkop, oder die Finger zur medizinischen Behandlung. Das Einführen einer Vergrößerungsoptik oder einer Spirale etc. in die Gebärmutter.

Alles, was in den Urinkanal eingeführt wird, ob beim Mann oder bei der Frau, wie ein Katheter, eine Vergrößerungsoptik, ein dunkler Farbstoff zwecks Röntgenstrahlen, Medizin oder eine Waschlösung für die Harnblase.“

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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