Was ist die vorrangige (Rajih) Aussage bezüglich der Predigt (Khutba) der zwei ‘Id-Gebete, ist es eine Ansprache oder sind es zwei? Und was wäre der Beweis dafür?
Sollen zum ‘Id zwei Predigten (Khutba) gehalten werden oder eine?
Question: 67942
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Die Mehrheit der Gelehrten der vier Rechtsschulen (Madhahib), sowie andere, vertreten die Ansicht, dass zum’Id zwei Ansprachen gehalten werden, welche durch eine kurze Sitzpause getrennt werden, sowie es in der Ansprache vom Freitagsgebet (Khutba Al-Jumu’a) gemacht wird.
In „Al-Muduna“ (1/231) wurde gesagt:
„Und Malik sagte: „Jede Ansprache des Imams, sei dies in Bezug auf das Gebet für Regen (Salat Al-Istisqa), die zwei ‘Id-Gebete, die Ansprache von ‘Arafa (Yaum Al-‘Arafa) oder das Freitagsgebet, so wird (in der Unterbrechung) dazwischen kurz gesessen. Die zwei Ansprachen werden mit eine kurzen Sitzpause getrennt.““
[Ende des Zitates]
Asch-Schafi’i, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte in „Al-Umm“ (1/272):
„Von ‘Ubaydullah ibn Adullah ibn ‘Utba wird überliefert, dass er sagte: „Die Sunna ist es, dass der Imam an den zwei ‘Id-Festen zwei Ansprachen hält, und diese durch ein kurzes Sitzen voneinander trennt.“ Asch-Schafi’i sagte: „Genau so ist es mit der Ansprache vom Gebet um Regen (Salatu Al-Istisqa), der Ansprache vom Gebet bei der Sonnen- (und) Mondfinsternis (Salat Al-Kusuf), der Ansprache von der Hajj (Khutba Al-Hajj) und jeder gemeinschaftlicher Ansprache.““
[Ende des Zitats]
Siehe dazu „Badai’u As-Sinai’ (1/276) und „Al-Mughni“ (2/121).
Asch-Schawkani, möge Allah barmherzig mit ihm sein, merkte bezüglich der genannten Überlieferung (Athar) an:
„Die zweite Überlieferung wird durch den Folgeschluss (Qiyas) auf das Freitagsgebet (Jumu’a) gefestigt, und ‘Ubaydullah ibn Abdullah war ein Tabi’i, wie du bereits erkannt hast, so sind seine Worte „Von der Sunna“ kein Beweis dafür, dass es die Sunna des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ist, wie es in der Grundlage (Al-Usul) beschlossen wurde. Bezüglich des Sitzens zwischen den zwei Ansprachen von ‘Id wurde von ibn Maja ein, bis zum Propheten zurückzuführender, Hadith (Marfu’u) überliefert, in dessen Überlieferungskette Isma’il ibn Muslim ist. Und er ist schwach.“
[Ende des Zitats aus „Nayl Al-Awtar“ (3/323)]
Der Hadith von ibn Maja ist, was von Jabir, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert wurde, dass er sagte:
„Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, kam am Tag des Fastenbrechens (Al-Fitr) oder am Opfertag (Al-Adha) heraus und hat stehend (zu den Menschen) gesprochen. Dann hat er sich hingesetzt und daraufhin wieder aufgerichtet.“
Der Hadith hat Al-Albani in „Da’if ibn Maja“ angeführt und sagte: „Verworfen (Munkar).“
Er sagte in „Awn Al-Ma’bud“ (4/4): „An-Nawawi“ sagte im Fazit:
„Und das, was von Ibn Mas’ud überliefert wurde, dass er sagte: „Die Sunna ist es, dass man zwei Ansprachen am ‘Id hält und dabei zwischen ihnen durch ein Sitzen trennt“ – so ist es schwach und nicht verbunden, und bezüglich der Wiederholung von der Ansprache wurde nichts bestätigt. Das Anerkannte ist der Folgeschluss (Qiyas) auf das Freitagsgebet (Jumu’a)“ [Ende des Zitats]
Das Ergebnis des Ganzen ist der Beleg für die zwei Ansprachen aufgrund:
1.- Hadith von Ibn Maja und Aussage(Athar) von Ibn Mas’ud, möge Allah zufrieden mit ihm sein, wobei beide schwach sind, wie es bereits erwähnt wurde.
2.- Die Aussage (Athar) von ‘Ubaydullah ibn Abdullah ibn ‘Utba, welcher ein Tabi’i ist.
3.- Der Folgeschluss (Qiyas) auf Jumu’a.
4.- Schaikh Ibn ‘Uthaimin, möge Allah barmherzig mit ihm sein, erwähnte eine vierte Sache, welche als Argument genommen werden könnte. Er sagte:
„Seine Aussage „zwei Ansprachen“ ist das, dem die Rechtsgelehrten folgten, möge Allah barmherzig mit ihnen sein, nämlich dass die Ansprache von ‘Id zwei Ansprachen sind, da dieses in einem Hadith vorkommt, welchen Ibn Maja überliefert hat, dessen Überlieferungskette nicht ohne Beanstandung ist, seine äußere Bedeutung darauf hinweist, dass er zwei Ansprachen gehalten hat.
Wer (jedoch) in der authentische Sunna nachschaut, über die Übereinkunft herrscht, in den zwei Sahih Werken und anderen, so wird deutlich, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm nur eine einzige Ansprache gehalten hat. Nachdem er jedoch die erste Ansprache beendet hat, ging er zu den Frauen und hat ihnen gepredigt. Falls wir nun dieses als Grundlage nehmen, in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der zwei Ansprachen, so wäre dies möglich, wenngleich es weit hergeholt ist, da er sich zu den Frauen begeben hat und ihnen gepredigt hat, da die (erste) Ansprache sie nicht erreicht hat. Und dies ist wahrscheinlich. Es ist auch möglich, dass die Rede sie (die Frauen) erreicht hat, er jedoch insbesondere sie (die Frauen) ansprechen wollte. Aus diesem Grund ermahnte er sie und predigte ihnen von Dingen, die speziell für sie sind.“
[Ende des Zitats aus „Asch-Scharh Al-Mumti’ (5/191)]
„Al-Lajna Ad-Da’ima“ (Das Ständige Komitee) wurde mit folgendem Wortlaut gefragt:
„Gibt es in der Ansprache von ‘Id eine Sitzpause (Julus) zwischen den zwei Ansprachen?“
Es antwortete:
„Die zwei Ansprachen (Khutba) von den zwei ‘Id-Festen, nach dem ‘Id-Gebet, sind eine prophetische Tradition (Sunna). Dieses aufgrund dessen, was An-Nasa’i, Ibn Maja und Abu Dawud von ‘Ata über ‘Abdullah ibn As-Sa’ib, möge Allah zufrieden mit ihnen beiden sein, überlieferten, dass er sagte:
„Ich bezeugte mit dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, das ‘Id-Fest, und nachdem er das Gebet verrichtet hat, sagte er: „Wir halten eine Ansprache. Wer es vermag, so soll er sitzen bleiben. Und wer es vermag, so kann er gehen.“
Asch-Schawkani, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte in „An-Nayl“:
„Der Autor, möge Allah, erhaben sei Er, barmherzig mit ihm sein, sagte: „Darin ist die Klarstellung, dass die Ansprache (Khutba) eine Sunna ist, da man zum Teilnehmen an ihr (Sitzen während dessen) nicht verpflichtet wurde.“
[Ende des Zitats]
Für denjenigen, der zwei Ansprachen hält, ist es vorgeschrieben, dass er zwischen ihnen durch ein kurzes Sitzen trennt, als Folgeschluss auf die zwei Ansprachen vom Freitagsgebet (Jumu’a), und aufgrund dessen, was von ‘Ubaydullah ibn ‘Abdullah ibn ‘Utba, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert wurde, dass er sagte: „Die Sunna ist es, dass der Imam an den zwei ‘Id-Festen zwei Ansprachen hält, und diese durch ein kurzes Sitzen voneinander trennt.“
Einige der Gelehrten kamen zu der Ansicht, dass das ‘Id-Gebet lediglich eine Ansprache hat, da in den authentischen Überlieferungen des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, nur eine einzige Ansprache vorkommt. Und Allah weiß es am besten.“
[Ende des Zitats aus „Fatawa Islamiya“ (1/425)]
Der geehrte Schaikh Ibn ‘Uthaimin, möge Allah barmherzig mit ihm sein, wurde gefragt:
„Soll der Imam zum ‘Id eine einzige Ansprache halten oder zwei?“
Er antwortete:
„Das bei den Rechtsgelehrten Bekannte ist es, dass die Ansprache von ‘Id zwei Ansprachen sind, aufgrund einer schwachen Überlieferung , welche diesbezüglich gekommen ist. In der Überlieferung, über deren Authentizität Übereinstimmung herrscht, wird gesagt, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, nur eine einzige Ansprache gehalten hat. Und ich hoffe dass in dieser Angelegenheit Flexibilität herrscht.“
[Ende des Zitats aus „Majmu’u Fatawa Asch-Schaikh Ibn ‘Uthaimin“ (16/246)]
Er sagte auch (16/248):
„Die Sunna ist es, dass die Ansprache von ‘Id eine einzige ist. Und falls man daraus zwei Ansprachen macht, so gibt es daran nichts auszusetzen, da dieses vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert wurde. Dabei sollten die Frauen speziell angesprochen werden, mit dem, was sie betrifft, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ihnen gepredigt hat.
Und falls er unter Verwendung von Lautsprechern spricht, so sollte er das Ende der Ansprache, der für die Frauen besonderen Predigt, widmen. Und falls keine Lautsprecher verwendet werden, und die Frauen ihn nicht hören können, so soll er, mit einem oder zwei Männern, zu ihnen gehen, und sie damit ansprechen, was ihm leicht erscheint.“
[Ende des Zitats]
Die Zusammenfassung der Antwort:
Die Fragestellung gehört zu den Ijtihad-Fragestellungen, und bezüglich der Angelegenheit herrscht Flexibilität. In der prophetischen Tradition gibt es kein entscheidendes Argument bezüglich dieser Fragestellung, obwohl die äußerliche Bedeutung aussagt, dass es eine einzige Ansprache war. Der Imam soll daher das tun, was seines Erachtens nach näher an der Sunna ist.“
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A