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Ein Testament schreiben, welches das Erbe gemäß der islamischen Gesetzgebung aufteilt

Frage: 6902

Ich lebe in einem Land, in dem die islamische Gesetzgebung nicht angewendet wird. Leider lassen einige Muslime das Gesetz der Nicht-Muslime in Erbangelegenheiten entscheiden. Ist es im Lichte dessen erlaubt, dass ich ein vom Gericht anerkanntes und bestätigtes Testament schreibe, auf das ich erwähne, dass, nach meinem Tod, das Erbe gemäß der islamischen Gesetzgebung aufgeteilt werden soll?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Wir stellten die folgende Frage dem geehrten Schaikh ‘Abdullah Ibn Jibrin – möge Allah ihn bewahren -, der dann wie folgt antwortete:

„Wenn es niemals auf islamische Weise aufgeteilt wird, dann ist dies Pflicht. Und Allah weiß es am besten.“.

Quelle

Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid

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