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476703/10/2008

Soll er mit den sechs Tagen von Schawwal beginnen, wobei er noch Tage von Ramadan nachfasten muss?

Frage: 7863

Hat derjenige, der die sechs Tage von Schawwal nach dem Monat Ramadan fastet, wobei er zehn Tage des Monats Ramadan aufgrund einer islamrechtlichen Entschuldigung nicht gefastet hat, den Lohn desjenigen, welcher das Fasten des Ramadan vervollständigt hat und darauf sechs Tage von Schawwal folgen ließ, und es für ihn wie das Fasten eines ganzen Jahres ist? Klärt mich bitte auf, möge Allah euch Gutes geben.

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Die Bestimmung des Lohnes für die Taten, welche die Diene verrichten, obliegt Allah alleine -dem Gewaltigen und Mächtigen-. Wenn der Diener Allah um eine Belohnung ersucht und sich in Gehorsamkeit Ihm gegenüber bemüht, so wir Er seinen Lohn nicht verloren gehen lassen, wie es der Erhabene sagte: „Wir lassen den Lohn derer nicht verlorengehen, die die besten Taten begehen.“ [Al-Kahf 18:30]

Was derjenige, der noch etwas vom Ramadan nachzufasten hat, tun sollte, ist erst dieses nachzufasten und danach die sechs Tage vom Schawwal, weil es nicht möglich ist die sechs Tage vom Schawwal dem Fasten vom Ramadan folgen zu lassen, erst nachdem man das Fasten vom Ramadan vervollständigt hat.

Und bei Allah liegt die Gewährung des Erfolges.
Allahs Segen und Frieden auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

[„Fatawa Al-Lajna Ad-Daˈima“ (10/392)]

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