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295821/01/2000

Essen, das für einen christlichen Festtag vorbereitet wurde

Frage: 7876

Was ist das Urteil bezüglich des Essens, das für einen christlichen Festtag vorbereitet wurde? Und was ist das Urteil bezüglich der Einladung zu ihrer Feierlichkeit zur Geburt des Messias (ˈIsa/Jesus) -Friede sei mit ihm?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Es ist nicht erlaubt erfundene Festtage zu feiern, wie beispielsweise das Weihnachtsfest der Christen, Nawrus (persisches Neujahr oder Mahrajan (persischer Festtag), oder Feste (Festtage) die seitens der Muslime erfunden wurden, wie den Mawlid (Geburtstag des Propheten) im Monat Rabiˈuni-l-Awwal, den Festtag der Nachtreise (Al-ˈIsra) im Monat Rajab. Es ist nicht erlaubt vom Essen zu verzehren, welches die Christen oder die Polytheisten (Götzendiener) zu ihren Festtagen vorbereitet haben. Und ebenso ist es nicht erlaubt ihre Einladung zur Feier dieser Festtage anzunehmen, weil sie dadurch ermutigt werden und das eine Bestätigung ihrer Neuerung darstellt. Dadurch werden unwissende Leute getäuscht und nehmen an, dass daran nichts Falsches ist.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Al-Lu’lu‘ al-makiin min fataawa Ash-Shaykh Ibn Jibriin S. 27

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