Wie ist das Urteil der kommerziellen Versicherung, die heute weitverbreitet ist?
Die Realität der Versicherung und dessen Urteil
Question: 8889
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
1. Alle Formen der kommerziellen Versicherung sind ohne Zweifel pure Riba. Man kauft Geld mit weniger oder mehr Geld und schiebt eines der beiden Gelder noch hinauf. So ist darin Riba der Zunahme (Riba Al-Fadl) und Riba des Aufschubs (Riba An-Nasa) vorhanden, denn die Versicherer nehmen das Geld der Menschen und versprechen ihnen weniger oder mehr Geld, wenn ein bestimmter Unfall geschehen ist, gegen den versichert werden kann. Das ist Riba und dies ist im Quran durch viele Verse verboten worden.
2. Alle Formen der kommerziellen Versicherung basieren auf Glücksspiel, das im Quran verboten wurde: „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ [Al-Maida:90]
So sind Versicherungen, in all ihren Formen, nur ein Spiel um Glück. Sie sagen dir, dass du das und jenes bezahlen sollst und wenn dir etwas geschieht, geben sie dir dies und jenes. Das ist pures Glücksspiel. Und zwischen Versicherungen und Glücksspiel zu unterscheiden ist bloßer Eigensinn, den kein gesunder Verstand akzeptiert. Die Versicherer selbst gestehen ein, dass eine Versicherung ein Glücksspiel ist.
3. Alle Formen der kommerziellen Versicherung sind ein Risikogeschäfte (Gharar). Diese Art der Geschäfte sind gemäß vieler authentischer Ahadith verboten. Dazu gehört der Hadith von Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verbot den Verkauf durch einen Steinwurf (Beispiel: „Wenn der Stein dieses Gewand trifft, dann verkaufe ich es dir für 10 Euro“) und den Risikoverkauf (z.B. der Verkauf von etwas Unbekanntem).“ Überliefert von Muslim.
Die kommerzielle Versicherung stützt sich in all ihren Facetten auf das Risikogeschäft. Vielmehr zum überzähligen Risikogeschäft (Gharar Fahisch). Alle Versicherungsfirmen und jeder, der Versicherungen verkauft, verbietet die Versicherung gegen jede Gefahr, die nicht auf Wahrscheinlichkeit beruht. Das bedeutet, dass die Gefahr nur wahrscheinlich eintreffen können sollte, damit sie von der Versicherung akzeptiert werden kann. Ebenso wird die Versicherung für etwas verboten dessen Zeitpunkt und Ausmaß bekannt sind. Dadurch einen sich in der Versicherung alle drei Formen des überzähligen Risikogeschäfts.
4. Mit der kommerziellen Versicherung, in all ihren Facetten, eignet man sich das Geld der Menschen zu Unrecht an. Dies ist gemäß dem Quran verboten: „O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf.“ [An-Nisa:29]
Die kommerzielle Versicherung ist, in all ihren Facetten, eine listige Aktion, um das Geld der Menschen zu Unrecht einzunehmen. Eine detaillierte Studie eines deutschen Experten hat bewiesen, dass die Menschen von dem, was ihnen genommen wurde, nicht mehr als 2,9% zurückbekommen.
Die Versicherung ist ein großer Verlust für die islamische Gemeinschaft. Die Taten der Ungläubigen, dessen Bände zerschnitten sind und die zu Versicherungen gezwungen sind, obwohl sie diese auf den Tod hassen.
Das ist nur eine Seite der großen Dinge der Versicherung, die der islamischen Gesetzgebung widersprechen. Es gibt noch etliche Dinge, die hier aus Platzgründen nicht erwähnt werden können und nicht erwähnt werden müssen. Denn nur eine Sache, die der islamischen Gesetzgebung widerspricht, die eben erwähnt wurde, genügt, um diese Sache als eine der größten verbotenen und verwerflichen Dinge in Allahs Gesetzgebung festzulegen.
Es ist bedauerlich, dass sich einige Leute von Versicherungsunternehmen täuschen lassen, die diese attraktiv machen, indem sie sie als „genossenschaftlich“, „gegenseitig unterstützend“ oder islamisch bezeichnen oder sie geben ihnen andere Namen, welche an dessen falscher Realität nichts verändern.
Versicherungsunternehmen behaupten, dass die Gelehrten Fatawa erlassen haben, in denen es erlaubt sei an „genossenschaftlichen Versicherungen“ teilzunehmen, was eine große Lüge ist. Der Grund für diese Verwirrung ist, dass die Versicherungsunternehmen den Gelehrten ein verfälschtes Bild vorgestellt haben, das nichts mit den Formen der Versicherungen zu tun hat. Sie sagten auch, dass dies eine Form der Versicherung sei, und nannten sie „genossenschaftliche Versicherung“, um sie den Menschen schön zu reden und unklar zu machen. Sie sagten auch, dass es eine Art der puren Spende sei und dass es zur gegenseitigen Unterstützung gehört, die Allah -erhaben ist Er- in seinen folgenden Worten anordnete: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht.“ [Al-Maida:2]
Sie sagten auch, dass die Intention, die dahintersteckt, die gegenseitige Unterstützung sei tödliche Unfälle, die den Menschen widerfahren, zu verringern. Richtig aber ist, dass diese genannte „genossenschaftliche Versicherung“ wie jede andere Art der Versicherung ist. Der Unterschied liegt nur an der äußeren Form, jedoch nicht am Kern. Sie ist weit entfernt davon als bloße Spende zu oder gegenseitige Unterstützung zur Güte und Gottesfurcht zu gelten, da es, zweifelsohne, eine gegenseitige Unterstützung zur Sünde und feindseligem Vorgehen ist. Man will damit auch nicht Unfälle verringern oder reparieren, sondern den Leuten vielmehr ihr Geld zu Unrecht enteignen. Somit ist dies vollkommen verboten, wie alle anderen Formen der Versicherung. Deshalb hat das, was sie den Gelehrten vorgelegt haben, nichts mit der Versicherung zu tun.
Und dass manche behaupten, das ein Teil des überschüssigen Geldes, das der Versicherung gezahlt wurde, zurückgegeben wird, so verändert dies nichts und rettet die Versicherung nicht davor als Riba, Glücksspiel, Risikogeschäft und unrechtmäßige Enteignung des Geldes der Menschen zu gelten, zudem widerspricht es dem Vertrauen auf Allah -erhaben ist Er- und beinhaltet noch weitere verbotene Dinge. Sie ist vielmehr eine Täuschung. Und wer mehr wissen will, der soll auf Dissertation „At-Tamin wa Ahkamuhu“ zurückgreifen. Ich rufe jeden Muslim, der auf seiner Religion eifersüchtig ist und auf Allah und den letzten Tag hofft, dazu auf Allah zu fürchten und sich von allen Arten der Versicherungen fernzuhalten, egal wie oft sie das Unschuldslamm spielen, und mit schönen Löhnen verziert sind, denn sie sind, zweifelsohne, unrechtmäßig Erworbenes! Dadurch beschützt er seine Religion und sein Hab und Gut und genießt den Schutz des Besitzers des Schutzes -gepriesen ist Er-.
Möge Allah mir und euch den Erfolg darin verleihen, Seine Religion zu verstehen und nach dem zu handeln, womit Er zufrieden ist.
Source:
(Das Werk:) "Das zusammenfassende Urteil in Bezug auf Versicherungen" von Schaykh Dr. Sulayman Ibn Ibrahim Ath-Thunayan, Mitglied des Unterrichts-Kommitees in der Schari'ah-Fakultät in Al-Qasim.