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Sich an öffentlichen Orten zu begeben, in denen es verwerfliche Dinge gibt

Frage: 8901

Ist es mir erlaubt, dass ich mit meinem Ehemann und meinen Kindern in Orten, wie Parks, Museen und Ausstellungen, spazieren gehe, ohne, dass sich dabei Männer und Frauen vermischen (für jene, bei denen es verboten ist) und ohne die Gebete zu vernachlässigen, mit dem Wissen, dass es jedoch notwendig ist mein Gesicht in diesen Orten zu entblößen? Und ist es uns erlaubt unsere Kinder in den Stränden zu begleiten, um zu schwimmen, trotz der Verdorbenheit dieser Orte und dass sich in ihnen die Nacktheit und Zügellosigkeit verbreitet hat? Und wie antworten wir dem, der sagt, dass wir den Genuss von dem, was Allah erschaffen hat, verbieten würden, obwohl der Mensch nicht in der Lage ist in diesen Orten seine Blicke von verbotenen Dingen zu senken, da es zu viele sind und sie sich ausgebreitet haben?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Es ist nicht erlaubt zu solchen Orten, in denen sich die verwerflichen Dinge ausgebreitet haben, zu gehen. Und die Genüsse, die Allah uns erlaubt hat, machen das, was Er, gepriesen Er, verboten hat, überflüssig für uns.

Quelle

Aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Daa`ima“ (12/361)

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