Ich bemerke, dass einige Leute, wenn sie zum ‘Iid-Gebet kommen, zwei Gebetseinheiten (Raka’a) beten, andere beschäftigen sich mit dem Takbir (Sie sagen: Allahu Akbar Allahu Akbar La ilaha illa Allah Allahu Akbar wa Lillahil Hamd). Ich hoffe, dass Sie mir das Urteil der islamischen Gesetzgebung, bezüglich dieser Angelegenheiten, darlegen können. Und gibt es einen Unterschied über das Gebet an sich in der Moschee oder im ‘Iid-Gebetsplatz?
Was vorgeschrieben ist für den, der zum ‘Iid-Gebetsplatz kommt
Question: 9464
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Die Sunnah für den, der zum ‘Iid-Gebetsplatz kommt, um das ‘Iid-Gebet zu beten, oder um nach Regen zu bitten, ist, dass er sich hinsetzt, ohne Tahiyyah Al-Masjid (Das Gebet, welches man nach Eintritt in die Moschee betet) gebetet zu haben. Dies wurde nie vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, und seinen Gefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, nach dem, was wir wissen, überliefert, außer wenn das Gebet in der Moschee gehalten wird. Dann soll er Tahiyyah Al-Masjid beten, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, allgemein sagte:
„Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er sich erst hinsetzen nachdem er zwei Gebetseinheiten gebetet hat.“
Über dessen Authentizität ist man sich einig.
Für den, der sich hinsetzt und auf das ‘Iid-Gebet wartet, ist vorgeschrieben, dass er viel Tahlil („La ilaha illa Allah“ sagen) und Takbir („Allahu Akbar“ sagen) aussprechen soll, weil dies die Parole diesen Tages ist. Es ist die Sunnah für alle, ob in oder außerhalb der Moschee, bis die Predigt fertig ist. Und wer sich mit Koranlesen beschäftigt, so besteht darin kein Problem.
Und bei Allah liegt der Erfolg.
Source:
Aus dem Buch: „Majmuu‘ Fatawa wa Maqalat Mutanawwi’ah li Samaaha Asch-Schaikh ‘Abdul ‘Aziz ibn ‘Abdillah ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein, Band 13, S. 13.“