Ich war mit meiner Frau in Mekka, um die 'Umrah zu vollziehen. Nachdem wir zurück nachhause gegangen sind, hatten wir miteinander Geschlechtsverkehr und meine Frau hat sich erinnert, dass sie ihren Ihram-Zustand noch nicht aufgelöst hat. Wie ist das Urteil?
Sie vollzog die ‘Umrah, jedoch vergaß sie ihre Haare zu kürzen und sie hatte Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann
Question: 95860
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Das Rasieren oder Kürzen der Haare gehört zu den Pflichthandlungen (Wajibat) der 'Umrah. Wer es vergisst, der soll es tun, sobald er sich daran erinnert. Wer aber davor, aus Unwissenheit oder Vergesslichkeit, etwas getan hat, was darin verboten ist, so ist es kein Problem, gemäß der richtigen Ansicht der Gelehrten. Demnach muss deine Frau jetzt nur ihre Haare kürzen und dadurch hat sie ihre 'Umrah beendet. Sie muss nichts tun, weil sie (während dem Ihram-Zustand) Geschlechtsverkehr hatte, da sie dies getan hat und davon überzeugt war, dass sie die 'Umrah beendet hatte.
Schaikh ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte über eine Frau, die ihre 'Umrah nicht vollendet hat: „Was die verbotenen Dinge angeht, die sie begangen hast, und wir gehen davon aus, dass sie mit ihrem Mann Geschlechtsverkehr hatte, da dieser in den Pilgerriten die größte verbotene Angelegenheit ist, so besteht darin kein Problem, da sie unwissend war. Und jeder Mensch, der etwas aus Unwissenheit, Vergesslichkeit oder Zwang begeht, was im Ihram-Zustand verboten, so besteht darin kein Problem.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (21/351).
Manche Gelehrte waren der Ansicht, dass Geschlechtsverkehr nach dem Sa'i und vor dem Kürzen oder Rasieren der Haare eine Ersatzleistung nach sich zieht, auch wenn man dies vergessen hat oder darüber unwissend war. Und welche Ersatzleistung vollzogen wird, kann ausgewählt werden, wie es bei der Ersatzleistung der Fall ist, wenn man ein Leiden hat, wie jemand der sich die Haare aufgrund von Läusen rasiert etc. So wie Allah -erhaben ist Er- sagte: „Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres.“ [Al-Baqarah:196]
So soll man an drei Tagen fasten, sechs Arme speisen, und für jeden Armen einen halben Sa' aus Weizen etc. geben, oder ein Schaf schlachten, das man an die Bedürftigen Mekkas verteilt.
Siehe auch: „Scharh Muntaha Al-Iradat“ (1/556).
Wenn deine Frau aus Vorsicht nach dieser Meinung geht, dann ist es gut. So soll sie dann an drei Tagen fasten, sechs Arme speisen oder ein Schaf schlachten und es an die Bedürftigen Mekkas verteilen.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A